Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage

20 Außer den ansteckenden Krankheiten waren auch häufige Brände die Geißeln der alten Städte. Die vielen Schindeldächer und hohen Dachstühle boten dem Feuer rei _chliche Nahrung, während die Enge der Gassen und die Gedrängtheit der Bauart einerseits das vVeitergreifen des Brandes begünstigte, anderseits die Löscharbeiten erschwerte. Diese wurden mit den primitivsten Mitteln versucht und regelmäßig von den Kaminkehrern geleite( _Nächst diesen waren die Zimmerleute zur Bekämpfung des Feuers verpflichtet. An der Herbei- schaffung des Wassers arbeiteten die Bürger, die, wie wir oben ge- sehen haben, in ihren Häusern Feuereimer, Wasserbottiche, auch Handspritzen bereithalten mußten. War militärische Einquartierung, die sogenannte Miliz, 1 ) in der Stadt, so beteiligte auch sie sich an den Löscharbeiten und an der Aufrechterhaltung der Ordnung, freilich mitunter in einer Weise, die ihr nicht den Dank der Bürger eintrug. Es ist begreinich, daß der Magistrat sich vor allem die Ver- hütung der Feuersgefahr angelegen sein ließ und gegen Leute, die in dieser Hinsicht leichtsinnig oder fahrlässig handelten, mit em p- findlichen Strafen vorging. Als in den Jahren 1616 und 1617 außergewöhnliche Dürre herrschte, verbot der Magistrat „die Sonabentfeur", 2 ) damit Wald- und Wiesenbrände vermieden würden. 1706 wurde der Hutstepper Leonhart „ wegen einer durch Un- vorsichtigkeit entstandenen Feuersbrunst mit Entziehung des Bürger- rechtes und zwangsweiser Verkaufung seines Hauses" bestraft. 1709- wurde dem Bäcker Johann Veit als Strafe wegen Ver- nachlässigung des Feuers auferlegt, ,,drey lederne Ämper machen zu lassen". Auch wurden in diesem Jahre zahlreiche Untersuchungen wegen feuergefährlicher Zustände in Bürgershäusern vorgenommen. 1711 wurde dem Schuster Ostertag „wegen Vernachlässigung der nötigen Vorsicht auf das Feuer" das Bürgerrecht entzogen und weiterhin befohlen, sein Haus zu räumen. In demselben Jahre wurde der Feilenhauer Kögler wegen „Feuersvernachlässigung" verurteilt, „auf drey Täg ins Dienerzimmer, täglich zwey Stundt in den Knotzer 3 ) gebracht zu werden". Auf sein „wehmüetiges Bitten" 1) In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren die Soldaten regelmäßig in der „Casarme• auf dem Stadtplatze einquartiert, wo jetzt das Kreisgerichts- gebäude steht. ~) Das gute deutsche Wort „Sonnenwende" war dem Ratsschreiber allem An- scheine nach so ungeläufig, daß er es durch die falsche Beziehung auf „Sonnabend" erklären zu müssen glaubte. a) Das Wort kommt offenbar von dem Zeitworte .knotzen", welches im Dialekte der Mühlviertler noch heute .knien" bedeutet. Vgl. auch Sehmeiler, Baierisches Wörter- buch II. S. 377. Der Knotzer war also ein Strafwerkzeug, in welchem der Straffälli&e \miend fest~ehalten wurdt;1. Vgl. S. 9, Anmerkung 4.

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