Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage

19 nach dem seuchen verdächtigen Tarnbach 1 ) gegangen „und dorten Most getrunckhen, weillen er sich durch diesen Fröwel eine böße Kranckhait hätte zueziehen können". 1680 wurden „zwey Infectionsdirectoren" bestellt, welche über der Durchführung und Einhaltung der ,Jnfectionsordnung~ wachen sollten. 1713 war wieder ein böses Pestjahr. Es bestanden damals zwei Pestfriedhöfe, einer in Aichet bei der St. Anna-Kapelle und eir,er bei der St. Berthold-Kapelle unweit des Kapuzinerklosters. ~) Die in diesem Jahre aufgestellte „Infectionsordnung", welche in seltsamer Vveise religiöse Bedenken mit rein praktischen Erwägungen verbindet, lautet fo lgendermaßen : ,, 1. Soll mit dem Herrn Prälaten von Garsten Vereinbarung ge- troffen werden zur Auffmunterung des Volks zu gottseeligen V/ercken; sollen auch einige Andachten verfügt werden. 2. Sollen die Musik und noch mehr das Tantzen verbothen seyn, ausser bey Hochzeitten und höchstens biß 10 Uhr abents. 3. Sollen die Vvürth und Gastgeb keinen Gast über 10 Uhr abents gedu lden und darauff sehen, daß das verderbliche Spühlen und andere Laster, sonderlich auch das Gott so groß beleidigende Schelten und Fluechen gentzlich vermieden werde. 4. So ll niemand nach verdächtigen Orthen hinauß oder mit ver- dächtig~n Persohnen umbgehen und auch khein Würth oder anderer Bürger und Inwohner einen Frembden, wenn es auch der negste Freundt oder Verwandte wäre, auff- oder einnemen, wenn nicht vorhero beym Bürgermeisterambt die Anzeigung geschehen. Zu leichterer Verhüttung sollen die im Steyr- und Ennsdorff befindliche Thüren verspöhrt und wohl vermacht werden. 5. Soll das Schweinefleisch, sonderlich gebrattene Würst zu speisen dermahl gentzlich, wie auch das unzeittige und anders schäd- liche Obst feilzuhalten und zu verkhauffen verbotten seyn. 6. Weill die Sauberkeit bey dermahl fürschwebendem Ybl am meisten zu beobachten, so ist die Verordnung, daß alle Unsauber- keit sowoll in denen Häusern, alß in denen Strassen allermeglichst vermieden, folgents aller unrat gleich in das negst gelegen Wasser gebracht im übrigen aber die S. V. 3 ) Schweine doch mit sauberer Verpflegung daheim gehalten und nicht aufgetrieben werden sollen. 1 ) Wahrscheinlich Unter-Dambach, am Südabhange des langgestreckten Dam- berges, etwa 5 Kilometer südlich von Steyr, etwas abseits von der (Liten Eisenstraße gelegen. 2 ) Vgl. Pritz, S. 323 f. 3 ) S. V. = sit venia. Diese Entschuldigungsformel wird angewendet bei Er- wähnung von unsauberen oder unanständigen Dingen, sonderbarerweise aber auch iuweilen, w~nn »Strümpff", "$chu~c;:h" o<;ler "Hernter" genannt werqen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2