Projektdokumentation "Nationalsozialismus" der HBLA Steyr 1992/93

Kultur in der NS-Zeit Aus der Notwendigkeit der Beschränkungen der Meinungsfreiheit im faschistischen Staat entstand ein umfangreicher organisatorischer Apparat zur Überwachung des Kulturbereiches . 1. Schritt: Errichtung des „Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (März 1933). Dieses Ministerium kam einem Reichskulturministerium gleich, umfaßte allerdings nicht die Bereiche Wissenschaft und Erziehung. Durch die Verordnung des Reichskanzlers Hitler vom 30. Juni 1933 wurde das Ministerium als zuständig erklärt für: • alle Aufgaben der geistigen EntwickJung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, die Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesem Zweck dienenden Einrichtungen. (Zitat aus: ,,Der Aufbau des deutschen Führerstaates", 0. Koellreuther) 12 Abteilungen des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda umfassen alle Bereiche der Kultur: 1.) Verwaltung, Haushalt, Personalien, Gesetzgebung, Reichskulturkammer 2.) Propaganda 2a) Überwachung der kulturellen Betätigung der Nichtarier 3.) Rundfunk 4a) Inlandspresse 4b) Auslandspresse 5.) Film 6.) Theater 7.) Ausland 8.) Schrifttum 9.) Bildende Kunst IO. ) Musik 11.) Volkskulturelle Arbeit 12.) Fremdenverkehr 1933 (im September) wurde die Re ichskulturkammer gegründet. Diese Kammer war an das Ministeri um für Volksaufklärung und Propaganda angeschlossen. Sie war e ine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr Zweck war die bessere Kontrolle, die nach Tätigkeitsfeldern gegliedert war. Diese Reichskulturkammer ging aus e iner Dienststelle der NSDAP, der Reichspropagandaabteilung, hervor. Leitung: Dr. Joseph Goebbels In der Reichskulturkammer bestand für alle im kulturellen Bereich Tätigen der Zwang zur Mitgliedschaft. Grundlage bildeten die bereits vorhandenen Jnte ressensverbände und eingerichteten Kammern, z. B. die Reichstheaterkammer. Mitglied mußte jeder sein, der an der Weitergabe von Kulturgut beteiligt war. Die Reichskulturkammer besitzt in jedem der 31 politischen Gaue e inen Vertreter, den Landeskulturverwalter. An der Spitze der 7 Einzelkammern steht der jeweilige Präs ident, Vizepräsident und Geschäftsführer. Umfangreiche Organisation, welche sich bi s in die Gaue erstreckte, schuf ei nen Kontroll apparat, der so gut funktionierte, daß nicht nur die künstlerische Distribution, 20

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