6 'rüne Steyrzeitung 1/96 Alles klar ?? „Ab”-Wasser läßt OÖ Gesetzesmühlen zu Stillstand kommen! Kurl Ipfellhaler Zu den Zielen der Grünen in Sleyr gehört auch, Trinkwasser als Allgemeingut im Bewußtsein der Bevölkerung stärker zu verankern. Sorgsam und sparsam sollte die Devise lauten, wobei die Einzelverantwortung ganz grob im Vordergrund steht. Trinkwasser ist Mangelware in Europa. Und ein wichtiger Teil der Umwelt. Die Versorgung mit Trinkwasser unterliegt den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und der Trinkwasserverordnung. Das Instrument für die einheitliche Bewertung von Trinkwasser ist die Untersuchung der Grenzwerte bei Nitrat und Pestiziden. Eine Nullbelastung ist leider auch in Steyr mittlerweile Illusion, da Schadstoffe in der Nahrung und so auch im Trinkwasser nur den aktuellen Zustand unserer Umwelt widerspiegeln. „Undichte Senkgruben?” Zu den Hauptverursachern von Trinkwasserbelastungen gehören neben Industrie und übermäßiger Landwirtschall die “undichten" Senkgruben. Da Senkgruben wasserrechtlich, mit Ausnahme allfälliger Bewilligungspflichten in Schutz- und Schongebieten, nicht bewilligungspflichtig sind, sind diese einer wasserbehördlichen Einflußnahme auch in Überprüfung ihres Zustandes (z. B. Dichtlieit) entzogen. Die wasserrechtliche Behördentätigkeit obliegt dabei dem BM f. Land.-und Forstwirtschaft. Zuständig für die Genehmigung von Senkgruben sind die örtlichen Baubehörden, die mit einer regelmäßigen Überprüfung der Senkgruben vollständig überfordert sind. Das Ergebnis einer ministeriellen Anfrage 1994 seilens der Grünen an die damalige Umwellministerin Dr. Maria Rauch Kallat lautet u. a.: „Die Abwässer von 551.000 OberÖsterreichern (Gesamt: ca. 1.3 Mio) werden nicht über Kanäle entsorgt.“ (II. Volkszählung 1971/1981/1991) Laut neueren Zahlen des OÖ. Umweltanwaltes Johann Wimmer sind 1995 in OÖ. 450.000 Einwohner nicht ans Kanalnetz angeschlossen. Rechnet man ca. 40 m’ Abwasser pro Einwohner und Jahr würde das eine jährliche Menge von 18 Mio. m’ Abwasser bedeuten. „Das bislang immer noch gültige Oö. Bodenschutzgesetz” Das bislang immer noch gültige Oö. Bodenschutzgesetz besagt, daß die Inhalte von Senkgruben, die bei landwirlschafUichen Betrieben oder Wohnhäusern existieren, auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebrachl werden dürfen, allerdings mit der Mengenbeschränkung von 50 m3 pro Jahr und Hektar. Dies ist nicht nur rechnerisch sondern auch praktisch ein Ding der Unmöglichkeit!! Diese Mengen müßten kreuz und quer durch das ganze Land gekarrt werden und jeder Quadralzenlimeter verfügbarer Boden bis zur erlaubten Höchstmenge zugeschüttet werden. Das passiert natürlich nicht. Es würde auch einen umweltbedrohenden Abwassertourismus auslösen. Alleine im Bereich des RHV Sleyr würde eine zusätzliche Mehrkapazilät von 24 Tankfahrzeugen gebraucht. Da anzunehmen ist, daß weil aus mehr als die gesetzlichen 50 m3 Abwasser pro Jahr und Hektar ausgebrachl werden herrscht in rund der Hälfte derOö. Gemeinden ein Mißstand nach dem Bodenschutz-geselz. Die Bewältigung der Abwasserfrage drängt auch in Steyr. Ein Großteil der Senkgruben dürfte undicht sein. Laut einer Erhebung des Reinhalteverbandes Steyr, bezogen auf die neun angeschlossenen Gemeinden (7 OÖ. u. 2 NÖ. Gemeinden) müßten 2.500 Senkgruben (1995) flüssigkeils- dicht gemacht werden. Diese 2.500 Senkgruben entsorgen für ca. 7.000 Personen 280.000 m5 Abwässer. Davon werden 6.035 m’ (2.2%!!) in die zentrale Kläranlage eingeleitet. (Stand 1995). Wohin verschwinden die übrigen 97,8%'? „Abwässerentsorgen - eine Kostenfrage?” Steyr hat ca. 96% aller Haushalte an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Das ist österreichweit gesehen eine vorbildliche Leistung der Kommune. Trotzdem gibt es schwarze Schafe, die ihre Abwässer nicht vorschriftsmäßig entsorgen, weil die Kostenfrage eine bedeutende Rolle spielt. Belastungen bis zu öS 50.000,- jährlich treibt viele Senkgrubenbesitzer in die Illegalität. “Das müßte nicht sein ,” meint Ing. Deutschmann vom RHV Steyr.“Würden die Senkgrubenbesitzer ihre dünnflüssigen Abwässer rechtzeitig entsorgen, und nicht warten, bis nur mehr der faulige Dickschlamm übrigbleibt, so käme das unter Umständen billiger, als extra einen Kanal bauen zu lassen!” Weiters meint Ing. Deutschmann, läge noch geAmbulante Dienste in Personalnöten Die Situation der ambulanten Hilfsdienste spitzt sich in Sleyr immer mehr zu. Einerseits werden die Menschen, die diese Hilfe dringend benötigen immer mehr und andererseits weigert sich die Stadt Sleyr, die zusätzlichen Planposlen bei den ambulanten Hilfsdiensten zu finanzieren. Die grüne Nationalrätin Theresa Haidlmayr über den gegenwärtigen Mißstand: „Die Stadl Sleyr geht zur Berechnung der notwendigen Personalkosten für ambulante Hilfen nicht vom tatsächlichen Hilfe- und Pflegebedarf aus, sondern berechnet ihren Personalschlüssel an der Gesamtzahl der in Sleyr lebenden Personen. Die Verantwortlichen nehmen weder Rücksicht auf die AJlersstruktur der in Sleyr lebenden Personen, noch auf den durch die ambulanten Dienste angemeldeten Bedarf der Betroffenen. „fehlende Finanzmittel” Sowohl der Mobile Hilfsdienst (MOI II) als auch die Steyrer Heim- und Hauskrankenpflege brauchen dringend zusätzliche finanzielle Mittel, um ihr Personal aufstocken zu können. Dies lehnt Steyr seit Jahren ab, obwohl das Gemeinderal Kurt Ipfellhaler nug Einsparungspotential bei der Auslastung der gemeindeeigenen Fahrzeuge. Hier sollten die Gemeinden überlegen, ob sic nicht durch Organisationsstraffung ihre Leistungen billiger anbieten könnten. Bleibt Hoffnung offen? Es bleibt zu hoffen, daß seilens der Landespoliliker und im besonderen vom zuständige Landesrat Achatz endlich Talen gesetzt werden. Zeil halle er mittlerweile genug. Seit seinem Amtsantritt sind ca. 70 Mio. Kubikmeter Abwasser (das entspricht einem See von 5 mal 5 Km Seitenlange und 5m Tiefe) ins Erdreich verschwunden, wo sie bei übermäßiger Konzentration eine fatale Bedrohung unseres Trinkwasser darstellen. Land OÖ. bereit wäre, die Hälfte der Personalkosten milzutragen”. Diese fehlenden Finanzmittel führen dazu, daß es pflegebedürftigen MenTheresa Haidlmayr Siationalratsabgeordnete der Grünen, Sprecherin für liehinderte und Bürgerinitiativen sehen nicht mehr möglich ist, bedarfsgerechte Hilfe bzw. Pflege bei den ambulanten Dienst kaufen können, weil diese Einrichtungen durch den Personalmangel nur mehr ein Minimum an Hilfe leisten können. Der Stellenmangel hat auch zur Folge, daß die Dienste seil kurzem keine neuen pflegebedürftigen Menschen mehr annehmen.
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