Grüne Bürgerzeitung, Nummer 5, Oktober 1987
l s/87 GRÜNE BÜRGER-ZEITUNG WOHNUNGSNOT Ein Leserbrief Ich habe in den bisher erschienenen In- form~tionsbl~ttern der GAL Steyr (GRUNE BURGERINFORMATION und GRÜNE BÜRGERZEITUNG) besonders die Artikel über die Woh- nungsvergabe der Stadtgemeinde Steyr sehr treffend gefunden. Die Schilde- rung einer Sitzung des gemeinderätli- chen Wohnungsausschußes ist bezüg- lich der Konzeptlosigkeit bei der Woh- nungsvergabe sehr eindrucksvoll. Es entsteht unwillkürlich der Eindruck, daß bei der Vergabe von Wohnungen die Vergcber, eigene, private Interessen mitspielen lassen. Der Vorsitzende als Zentralfigur im Wohnungsaussehuß, Stadtrat Zöchling stellt sich im AMTSBLA 1T DER STADT STEYR vom Juli 1986 der Öf- fentlichkeit selbst vor. Er ist unter anderem auch für den Be- reich Liegenschaftsverwaltung zustün- dig. Aus seinem Tätigkeitsbericht kann man entnehmen, daß diese Abteilung a) ca. 800 gemeindeeigene Wohnungen b) den Grundbesitz der Stadtgemeinde zu verwalten hat. Ich wohne seil 20 Jahren in einem ge- meindeeigenen Haus in der Josef Wo- kral-Straf.\e Nr. 1 und möchte betreffs Wohnungsnot, einige sonderbare Zu- stände bekanntgeben. Zu a) Verwaltung von gemeindeeigenen Wohnungen Obwohl der stadträtliche Wohnungsre- ferent 2000 Wohnungssuchende angibt, werden allein im Hause Josef Wokral- Straße I drei Wohnungen nicht bewohnt und zwar: 1. eine 3räumige Substandardwohnung der A11ssta111111gskategorie D. Die Woh- nunf.? ist ehenerdiR und in keinem beson- ders gutem Zustand. Sie steht schon jahrelang leer. Ein Fenster ist straßenseitig und 2 Fen- ster sind in Richtung Nachbargarten. 2. eine 3räumige Substandardwohnung der Ausstattungskategorie D. Die Woh- nung ist ebenerdig und möbliert. Es sind 3 Fenster straßenseitig. Der Mieter ist nach eigener Aussage schon 17 Jahre in Deutschland. Wäh- rend dieser Zeit war die Wohnung unbe- wohnt. 3. eine 2räumige Mansardenwohnung. Kategorie D, in einem schlechten Zu- stand. 3 Fenster straßenseitig. Die Wohnung ist notdürftig eingerichtet, ungepflegt und schon jahrelang unbe- wohnt. Der genaue Aufenthaltsort des Mieters ist unbekannt. Zu b) Grundbesitz der Stadtgemeinde Steyr Im Hof des Hauses wurde ohne vorheri- ge Information der Mieter eine unnötige Straße angelegt. Ohne jede Information der Mieter wur- de trotz Platzmangels eine große, von der Stadtgemeinde ausrangierte, als Pri- vatschaukel deklarierte Kinderspiel- platzschaukel aufgestellt. Anschließend an den Schaukelplatz, wurde ein neuer, wesentlich verkleiner- ter Wäscheplatz angelegt. Der alte Wäscheplatz mußte ja dieser rätselhaften Straße im Hof des Hauses weichen. Die Betonierungs- und Asphaltierungs- wut kennt eben keine Grenze. - Für eine Klopfstange, wie in anderen Häusern, fehlte der Platz. Die ehemalige Mieterin der unter 1) an- geführten Wohnung, die sie mit ihrer minderjährigen Tochter ca. l 1/2 Jahre bewohnte, zog im Herbst 1985 in eine andere, zweite Wohnung und zahlte bis Ende Juni 1987 den Mietzins für die ge- nannte Erstwohnung und ließ sie wäh- rend dieses Zeitraumes leer stehen. Als Erinnerung haben die Mieter des Hauses Josef-Wokral-Straße 1, welche durchwegs ältere Leute sind, einen ver- kleinerten Wäscheplatz und eine Rie- senschaukel, die wie ein Denkmal den kombinierten Schaukelplatz und Wä- scheplatz ziert. Man sollte meinen, daß bei der oft zi- tierten Lebens- und Wohnqualität jeder Mieter, besonders in gemeindeeigenen Wohnungen, das Recht haben müßten, seine Wäsche problemlos aufhängen zu können. - Ein Ansuchen vom 7. Okto- ber 1986 um Entfernung dieser Privat- schaukel und Verlängerung des Wä- scheplatzes wurde von der Magistratsdi- rektion bis heute nicht beantwirtet. Eine Frage drängt sich auf: Wieso verschenkt die Stadtgemeinde Steyr ein Grundstück an eine Privatper- son? Obwohl diese Person seit Herbst 1985 in eine andere Wohnung gezogen ist und seit Anfang Juli 1987 nicht einmal mehr den Mietzins bezahlt. Ab Juli 1987 zahlt nun der Bruder der ehemaligen Mieterin den Mietzins von öS 446, - für diese Wohnung. • ID Steyr? Er ist im Hause Josef-Wokral-Straße 1 seit einiger Zeit polizeilich gemeldet, hat aber nie hier gewohnt. Da er für eine leerstehende Wohnung wahrscheinlich den Mietzins auf die Dauer nicht bezahlen wird, kann man annehmen, daß ihm die Wohnung für einen späteren Zeitpunkt von der Stadt- gemeinde illegal zugesprochen wurde. Das ist auch eine Art von Wohnungsver- gabe! Im § 12(1) des Mietrechtsgesetzes heißt es u.a.: Abtretung des Mietrechts Der Hauptmieter einer Wohnung, der die Wohnung verläßt, darf seine Haupt- mietrechte an der Wohnung, seinen Ehe- gatten ........ Verwandten in gerader Li- nie einschließlich............... oder Ge- schwister abtreten falls .............. die Geschwister mindestens die letzten fünf Jahre mit dem Hauptmieter im gemein- samen Haushalt in der Wohnung ge- wohnt haben. Wenn schon der Wohnungsreferent die- ses Gesetz nicht kennt, müßten doch die angeblich qualifizierten, zuständigen Beamten der Liegenschaftsverwaltung zumindest eine Ahnung davon haben. Wann wird es bei der Stadtgemeinde Steyr bei Veränderungen im Wohnbe- reich ein Mitspracherecht der Mieter und eine verstärkte Infurmatiun durch die Stadtgemeinde geben? (siehe Mietrechtsgesetz!) Mit dieser Frage möchte ich mit den herz- lichsten Grüßen schließen. Bei Veröffentlichung von Teilen oder des ganzen Briefes, ersuche ich Sie um Ver- änderung meines Namens auf REXoder R.E.X. --
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2