- 10 - 10.Trauungsgebühren Trauung mit einer hl. Messe 3 fl 65, davon Mesner 30 x Trauung mit Segenmesse 4 fl 65 , davon Organist 1 fl u. Mesner 40 x Trauung mit Amt 5 fl , davon Organist 4 fl u. Mesner 50 x Es wird bemerkt, dass der Organist und Todtengräber von den Parteien eigens bezahlt werden soll, nur dem Mesner und seine Bezahlung ist bei den Trauungen und Conducten von dem Bezuge des Pfarrers zu zahlen. Die Parteien sind zu erinnern, den Organisten gewissenhaft zu zahlen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2