Richtlinien zur Pflege von Kapellen und Bildstöcken 1. Eigentümer: Keine Maßnahmen ohne Einverständnis des Eigentümers. 2. Erscheinungsbild: Grundsätzlich ist auf die Erhaltung des überlieferten Erschei nungsbildes zu achten. Sollten sich besonders wertlose und störende, erst in jüngster Ver gangenheit angebrachte Zutaten an dem Objekt befinden, so kann im Einvernehmen mit ei nem Sachverständigen des Bundesdenkmalamtes oder der Kulturabteilung der Oö. Landesregiemng (Konsulent) deren Entfernung erwogen werden. 3. Dach: Beinahe wichtigste Aufgabe ist die Instandsetzung des Daches. Dabei sollte ver sucht werden, die ursprüngliche, wenn auch vielleicht heute unübliche Deckung bei zubehalten. Dem Charakter des Objekts entsprechend kann mit Stroh, Holzschindeln, Biber- .schwanz, Klein-Eternit oder Kupferblech gedeckt werden. Kein Well-Eternit! Eine sorgfäl tige Ausbesserung ist unbedingt einer Neudeckung mit modernem Material vorzuziehen. 4. Mauerwerk: Soweit als möglich Originalsubstanz erhalten. Falls nötig, feuchten Ver putz abschlagen und Mauerwerk austrocknen lassen. Nach einigen Wochen mit besonderem Isolierputz, z. B. KRZ-Mörtel, neu veiputzen. Ausgraben später zugeschütteter Mauerteile bis zum Fundament. Feuchtigkeitsisolierung durch .senkrechte Teerpappe, davor Schotter hinterfüllung, dann erst Erdreich. Fehlstellen mit Ziegelmaterial ausflicken. Vollständig mürbe Steine ersetzen. Allgemein keinen Zementmörtel verwenden. Bei Sichtmauerwerk in Stein, Fugen von Staub und Sand reinigen (auskratzen) und neu mit einem dem Steinmaterial angepaßten Mörtel (auf keinen Fall ze mentgrau) verfugen. 5. Naturstein: Leicht verwitterter und bemooster Naturstein wird mit einer Bürste gerei nigt. Bei starker Verschmutzung oder Übertünchung kann eine vorsichtige Reinigung mit Salzsäure vorgenommen werden, es muß jedoch gründlich mit reinem Wasser nachge waschen werden. Steine an der Wetterseite oder an feuchten Stellen werden sich immer wieder mit Moos und Flechten überziehen und müssen daher in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist den Steinfugen zuzuwenden, beim Ausfugen darf auf keinen Fall die Steinoberfläche in Mitleiden.schaft gezogen werden, z.B. durch besonders patziges Arbeiten. 6. Färbelungen: sind auf keinen Fall mit wasserabweisenden Materialien durchzufüh ren und sollen sich der ursprünglichen Farbgebung angleichen. Keine auffallenden, markt schreierischen Reklamefarben! 7. Eisenteile: sind zu reinigen und zu entrosten, am besten mit Sandstrahlgebläse, und sodann mit mattem Lack zu behandeln. 8. Holz. Dem Wetter stark ausgesetzte Holzteile sind am besten mit X y 1 a m o n zu be handeln. Wurmbefallene Holzteile muß man vergasen lassen, Anstriche helfen wenig.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2