schuldigte sich der Eintretende mit einer leichten Verbeugung",aber es waren dringende berufliche Pflichten,die mich festhielten und worüber ich pflichtgemäß und in gebotener Eile mir zu berichten erlaube." Eure Worte sind dazu angetan,unsere Neugierde und zugleich Besorgnis zu wecken.AIso berichtet!" Nach diesen Worten des Bürgermeisters,dem seine gegenwärtige schlechte Laune unschv/er vom Gesicht abzulesen war,begann der Doctor,der inzwi schen am Beratungstisch Platz genommen hatte,den Fall des Hammerschmie des im hinteren Dambachtal getreulich zu schildern.Als er,immer wieder Zwischenfragen beantwortend,damit zu Ende war,gab es für keinen der An wesenden Zweifel darüber,daß man es hier mit einem Beulenpestfall zu tun hatte. Währenddem wußte man,daß es sich hiebei keineswegs um den einzigen Seuchefall seit 33 Jahren in der weiteren Umgebung der Stadt handelte, waren doch aus der Raming vor wenigen Tagen zwei pestöse Erkrankungen bekanntgeworden,die den Magistrat veranlaßten,sich umgehend mit diesbe züglichen Vorkehrungen zu befassen.Dabei konnte man sich auf Erfahrungen im eigenen Bereich sowie auf Berichte aus von der letzten Seuche heimge suchten Gebieten stützen. Man kam überein,daß bei der kommenden Ratsitzung erste Maßnahmen zum Vorschlag gebracht werden,darunter auch die Benachrichtigung der Ämter Mühlbach,Laussa,Mitterberg und Ternberg,des Hofamtes in Garsten,der Herr schaft Steyr und der Landeshauptmannschaft und die Ausgabe von besondeInstruktionen an die Bader und Helfer in den betroffenen bzw.gefährdeten Gebieten,soweit dies noch nicht geschehen war. In den folgenden Tagen und Wochen häuften sich die Meldungen über Er krankungen an der Seuche und die Zahl der Opfer wurde von Tag'zu Tag größer.Neben Raming und Dambach waren bald darauf auch die Ortschaften Neustift,Laussa und Unterwald davon betroffen; wenig später folgten Sierning,Wartberg,St.Marien und weitere Pfarren im Lande. Den Termin für besagte Ratsitzung hatte man in Anbetracht dieser sich häufenden Vorkommnisse auf Mitte August vorverlegt.Von den dabei be schlossenen Schutzmaßnahmen zählten folgende zu den wichtigsten: Verbot von Musik und Tanz,außer bei Hochzeiten.Meldepflicht von Fremden beim Magistrat.Verbot des Feilbietens von Schweinefleisch,Bratwürsten und schädlichem Obst.Beachtung höchster Reinlichkeit in Häusern und Gas sen. Als Sperrstundenzeit in den Wirtshäusern bestimmte man zehn Uhr abends.
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