Führer durch Stadt Steyr

I. Allgemeiner Teil. Steyr. Ja! Davon hört und liest man viel. Seine guten Autos und Fahrräder laufen in aller Welt herum. Was aber soll uns die Stadt? Was soll uns eine finstere, öde, russi ge, rasselnde, rauchende Fabriks- stad t interessieren, deren haben wir genug; noch dazu, wo man die Schnellzugslinie verlassen müßte und bequeme Städte oder hohe Berge, schöne Seen und Alpenhotels locken. Gemach! Steyr ist etwas anderes. Kein Ruß, !<ein Lärm, kein Rauch, der Hauch einer ruhmvollen Vergangenheit und an diese gemahnende über- raschende, eigenartige Stadtbilder, wie sie außer Salzburg keine andere der alten österreichischen Städte aufzuweisen vermag, um- fangen jeden, der zum erstenmal in den Bannkreis des alten Steyr tritt, Bilder, die dauernd in der Erinnerung lebendig bleiben. Nach halbstündiger Bahnfahrt von St. Valentin, der Knotenstation (und Schnellzugstat ion für Steyr) der österreichischen Bundesbahnen (Strecke Wien-Salzburg) s ind wir am Ziel. Dort, wo die beiden den Alpen entströmenden Flüsse Enns und Steyr ihre grünen Fluten vereinen, bettet sich die Stadt hin , überragt von den Schroffen des Kalkgebirges, das von Süden her die Blicke auf sich zieht. Seit Beginn des großen Krieges, der das waffenschmiedende Steyr zur höchsten Anspannung seiner Arbeitskraft zwang , hat es sich be- trächtlich ausgedehn t und am rechten Ennsufer ist ein ganz neuer Stadtteil aus dem Boden gewachsen; damit stiegen auch Be- völkeru11gsz~hl (23.000-25.000) und Verkehr. Als zweitgrößte Stadt des Landes und e instiger Hauptort des alten Traunkreises, der das Land bis Wels, Enns und Ebelsberg sowie das Salz- kammergut umspannte, ward sie ihren alten Traditionen gemäß im Jahre 1867 gle ich der Landeshauptstadt Linz nach fast lrnndert- jähriger Bevormundung wieder selbstständige autonome Gemeinde mit eigenem Statut und ist mit Bürgermeister, zwei Stellvertretern, sieben Stadträten, dem Gemeinderat und Magistrat der oberöster- reichischen Landesregierung unmittelbar untergeordnet. Si e ist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land und des Kreisgerichtes Steyr, der Direktion der Lamberg'schen Fideikommisherrsch aft Steyr, sowie einer Anzahl anderer weltlicher und kirchlicher Behörden, Körperschaften und Institutionen, wozu sie ja als Hauptort, als geistiges und wirtschaftliches Zentrum des Enns-, Steyr- und Raming-

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