Führer durch Stadt Steyr

Auskunft für Fremde erteilt schriftlich sowie mündlich (während der Amtsstunden) in allen Angelegenheiten (Verkehr, Unterkunft, Verpflegung usw.) die Zentralstelle znr Fö1·deruug cles Frcmclcuvcrkehres für Steyr uncl Umg·clmng· Rathaus, Präsidialkanzlei. Telegrammadresse: Fremdenverkehr Steyr. Über Wunsch Zusendung von Prospekten mit reichem Bildschmuck . Weitere Auskünfte siehe im Text.

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