Gel!ibde der Armut widersprechen. Die Einführung der Augustinerregel machte die Chorherren zu Ordensleuten und legte ihnen die Ordensgelübde auf. Da aber auch die weltlichen Chorherren ein gemeinsames Leben unter einem Oberen und in Ehelosigkeit führten , fiel besonders der Verzicht auf den Privatbesitz im Gelübde der Armut als hauptsächlicher Unterschied in die Augen. freilich wurde infolge der Geldverteilungen anläßlich der Chorfunktionen das Armutsideal nie vollkommen erreicht. Aber die Reform, die durch den Geist Clunys getragen war, führte zu einem großen Aufschwung des geistlichen und religiösen Lebens. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Patrozinium der Stiftskirche verändert, die der Himmelfahrt Mariens geweiht wurde, während St. Florian nur zweiter Patron blieb. Von nun an erfüllte der Chorherrenorden seine großen Aufgaben, feierlichen Gottesdienst zu halten , nach Vollkommenheit zu streben und Seelsorge zu !iben. Denn der Chorherrenorden war zum Unterschied von anderen vom Anfang an ein Priesterorden und so zur apostolischen Tätigkeit in der Seelsorge bestimmt. Deshalb erwarb der Orden sogleich die Pfarrechte an der Stiftskirche und allmählich auch andere Pfarreien, die mit Chorherren besetzt werden konnten: 1109 Niederwaldkirchen, 1111 M!inzbach und Wartberg, 1122 Ried in der Riedmark, 1125 Lasberg und Katsdorf, 1143 Feldkirchen a. D., 1151 St. Marienkirchen und Wallern, 1159 Vöcklabruck, 1162 St. Michael In der Wachau. So hatten die Chorherren schon bald nach Ihrer Einführung in St. Florian die großen Landstriche des M!ihlviertels zwischen Übergabe d. Regel durch St. Au gustin M!ihl und Rodel u. zwischen Gusen und Aist von der Donau bis zum Nordwald, ferner die Umgebung des Stiftes, die Wachau, die Gegend v. Vöcklabruck und Wallern seelsorglich zu betreuen ; das gleiche Gebiet, In dem heute noch die 33 Pfarreien des Stiftes liegen. 7
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