Führer durch Österreichs Kunststätten - Die Stadt Steyr in Oberösterreich

54 weiter zu verhandeln und auch die Kufgabe, die Krbeifer der Hammerherren mit Lebensmitteln zu versorgen. Der schlechte Geschäftsgang zu Beginn des 17. Jahrhunderts und mehr noch zu Knfang des 50jährigen Krieges getährdete den ganzen Betrieb. Nicht bloß, daß die Hammerherren den Verlegern große Summen schuldeten, wurden auch die lanbes- türstlichen Gefälle nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt. So war der Staat im eigenen Interesse einzugreifen gezwungen. Klle Faktoren, die am Fisengeschäft interessiert waren, mußten zu einer einzigen neuen Vereinigung zusammentreten: der Innerberger Hauptgewerkschaft. Das war eine auf ge­ meinsamen Besitz begründete Werks- und Handelsgesellschaft. Die Besitzungen der Hab- und Hammermeijter wurden ab­ geschätzt und diese Summe als ihr Geschäftsanteil festgelegt. Die Verleger hatten keinen wirklichen Realanfeil. Es wurde ihnen jedoch jene Summe, die ihnen die Hammerherren schuldeten, als ihr Geschäftsanteil protokolliert. Die sogenannte „Unionsurkunde" vom 29. Oktober 1625 ist bas Haupfprofokoll über diese Umwandlung. Die Verwaltung erfolgte nun unter Oberaufsicht des kaiserlichen Kammergrafenamfes; 19 Rab- meijfer und 59 Hammergewerke nahmen daran feil. Km wenigsten profitierten die Stabt Steyrer Verleger bei die­ sem Geschäft; denn da sich ihre Einlagen auf keine wirklichen Realitäten gründeten, so konnten sie ihre Einlagen nicht willkürlich zurückziehen und off ihre eigenen Gläubiger nicht befriedigen. 1628 traf daher die Stadt Steyr selber mit ihrem größeren Kredite in alle Rechte der Verleger ein. Nun gingen die Geschäfte bis 1669 sehr gut. Schlechte Geschäftsführung, falj che Berechnungen, allerlei Unglücksfälle und Nlißhelügkeiten waren schuld, baß es von da an mit der Innerberger Ge­ werkschaft, die in Steyr (Stadtplatz 14) ihre Ämtsräume hat te und die den Innerberger Stabei in Steyr am Grünmarkt als Speicher für bas Roheisen, die Fabrikate und Lebensrnittel der Arbeiter errichtet hatte, abwärts ging. Bis 1782 dauerte dieser ZuJ fand. Dann gab Kaiser üojef der Hauptgewerkschaft das Recht der Selbstverwaltung zurück. Die nun erreichte Freiheit wurde ab er nicht zu wahrhaft freizügigen Verbesserungen ausgenutzt. Kl s nun die Stabt Steyr, wie schon früher erwähnt, als

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