Oberdonau und Salzburg - Hotels, Gasthöfe und Fremdenheime

• OBERDONAU UND SALZBURG Hotels 9 Gasthöfe '9 Fremdenheime e Preise 1941 Das vorliegende Verzeichnis enthält die Behe1·bergungsbetriebe in den Gauen Obe1·clonau und Salzburg·, die i.1be1· vier ode1· meh1· F1·emr:denzimmer, bzw. sechs oder mehr Betten verfügen. Die Alpenvereinsl1iitten sind in der Regel nicl1 t a11gefüh1·t. Die Reihenfolge der Hotels, Gasthöfe und F1·emdenheime ist alphabetisch und bedeutet keine Rang·ordnung. Ausgenommen sind: Bad Gastei11, Hofgastein und Zell am See, wo eine ande1·e Rejhenfolge zweckmäßig· war. ,,Die im Ve1·zeichnis angefi..i.hrten P1·eise verstehen sich fü1· Einbettzimme1·. Für Zweibettzimmer· wird, gleiche Güte vo1·ausgesetzt, in der· Itegel das Doppelte berechnet. Das Zimmerang·ebot umfaßt das Zimmer einschließlich Licht, Heizung und der üblichen Bedienung des Gastes, wozu das Ausbiirsten de1~ Kleidung und das Reinigen von einem Paar Schuhen je Gast so- \vie der Gepäckstranspo1·t im Hause gehö1·t. Die Vollpension umfaßt die Zimme1·leistung und die Ve1·pflegung. Letztere besteht a1is dem F1·ühstück und zwei Hauptmahlzeiten. Das Frühstückanbot umfaßt wa1·me Getränke nach Wahl (z. B. eine Po1,_ tion [zwei Schalen] Kaffee, Tee oder dergl.), fe1·ner Butter· sowie 1· e i c h 1 i c h e A u s w ahl an Marme1ade und B 1· o t. Eier ode1· Aufschnitt zum Frühstück sind in dem F1·ühsti.ickanbot nicht enthalten. Wenn sich Gäste mit einer einfacheren als der angefüh1·ten F1·iihstücksleistung zufrieden geben wollen, so bleibt es dem Betriebsinhaber· unbenommen, gegen eine entsprechende P1·eishe1·abs0tzung ein einfacheres F1·ühstiick zu vorabrcicllcn. Unter Hauptmahlzeiten we1·den das Mittagmahl und das Nachtmahl verstanden. Das Mittagmahl besteht aus Suppe, einem Hauptgang mit zwei Beilagen und der Nachspeise; das Nachtmahl aus einer Hauptspeise mit Beilagen und dem Nachtisch. Wenn auf Wunsch des Gastes hinsichtlich des Frühstücks und de1· Hauptmahlzeiten Meh1·leistungen • erbracht werden (z. B. große Gedecke oder Diätkost), wird ein dieser Mehrleistung entsp1·echender Zuschlag z11m Pensionspreis berechnet. Währ·end der Dauer der Lebensmittelbewi1·tschaftung di.i.rfen markenpflichtige Speisen sowie Butte1· zu:w Fri.i.hstück nui· gegen die vorgeschriebenen Marken verabreicht ·we1·den. Im :B"'alle de1· Vollpension muß der Reisende seine gesamten Lebensmittelkarten mitb1·ingen und sie 1·estlos dem Behe1·bereungsbetrieb aushändigen. Es ist erforde1·- lich, sich bei de1· Heimatbehörde Reise- und Gaststättenmarken zu beso1·gen, die nicht nur in den Hotels und F1--emdenheimen, sondern auch zum Einkauf in den Lebensmittelgeschäften gelten. Erst:reckt sich der Aufenthalt übe1· eine ganze Ka1·tenperiode, so ist es ratsam, daß im Heimatort eine sogenannte ,,Abmeldebestätigung'' eingeholt wird. Diese Bestätigung gewährleistet dann am Reiseziel den ungestörten Fortbezug der' Lebensmittelkarten. Auslände1· erhalten die notwendigen Reise- und Gaststättenkarten beim Grenzübertritt. Die Diätverpflegung in den Heilbädern ist gesiche1·t. Ku1·gäste, die eine besondere Diätkost benötigen, müssen sich diese schon vor ih1·er Abreise von dem sie ständig behandelnden Arzt des Heimatortes verschreiben und etwa notwendige Lebensmittelzulagen ve1·ordnen lassen. Die Pensionspreise verstehen sich stets ausschließlich der Getränke. Pensionspreise werden gewöhnlich erst bei einem mindestens dreitägigem Aufenthalt vereinbart. Im Zimmer- oder Pensionspr~is sind außerhalb des Beherbe1·gungsve1·trages liegende Leistungen nicht inbegriffen, z. B. Gepäckst1·ansport vom und zum Bahnhof, Behandlung von Sportgeräten, Waschen und Bügeln, Servieren von Mahlzeiten auf das Zimmer, Benützung de1· Bäder, des Fernspreche:us, der Hotelgarage, sowie das öffnen und Schließen der Haustüre nach der amt3

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