Wolfgang Hack, im März 2015 9 Mitte März 1919 übernahm der sozial- demokratische Lehrer und Abgeordnete Otto Glöckel im Kabinett Renner als „Unterstaatssekretär im Staatsamt für Inneres und Unterricht„ die Leitung der gesamten Unterrichtsverwaltung. Als „Schüler“ Viktor Adlers hob er am 10. April 1919 die verbindliche Teilnahme von Schülern an religiösen Übungen auf. Kardinal Piffl legte dagegen im Namen der Bischöfe Verwahrung ein. Im Mai 1919 zum Landeshauptmann Niederösterreich gewählt, dispensierte Alber Sever auf administrativem Wege vom Hindernis eines bestehenden Ehebandes. Die „Sever – Ehen“ fanden bei den Wienern überaus großen Anklang. Auch von anderen Landeshauptleuten wurde von der Erteilung solcher Befreiungen Gebrauch gemacht und wurden innerhalb von 12 Jahren mehr als fünfzigtausend Dispensehen geschlossen. Die Gerichte urteilten unterschiedlich über Gültigkeit oder Annullierung. Seit November 1920 saßen die Sozialisten nicht mehr auf der Regierungsbank, das politische Klima wurde mit jedem Tag frostiger. Mit dem Ende der Monarchie war die Stellung der Kirche in der Republik unangetastet geblieben. Kaiser Josef II. hatte bis 1786 von den 2163 Klöstern in Österreich und Ungarn mit etwa 45000 Mönchen und Nonnen 738 Klöster aufgehoben. Er regelte auch die Bezüge der Geistlichen neu. Aus dem eingezogenen Vermögen wurde die Religions – und Pfarrkasse geründet, der spätere Religionsfond. Aus dessen Erträgnissen sollten die Geistlichen, deren Einkünfte unter dem standesgemäßen Einkommen lagen, einen Ausgleich, die Kongrua erhalten. Die reichsbepfründeten Kleriker sollten über eine Religionsfondsteuer (7,5%) dazu beitragen, 1899 wurde diese aber wegen „Nichteinbringlichkeit“ völlig aufgehoben. Das daraus entstehende Defizit des Fonds wurde durch jährliche Staatsdarlehen abgedeckt. 1848 betrugen die Schulden des Fonds beim Staat fl 21 Millionen, 1869 bereits fl 53,6 Millionen „Budgetneutral“ wurden die Schulen später nicht mehr ausgewiesen, man führte den Religionsfonds als Einnahmen – Ausgabenpost. 1885 wurde unter Taaffe die Kongrua um 1 Million erhöht, 1897 um weitere 2 Millionen, nochmalige Erhöhungen folgten in immer kürzeren Abständen. Ein Gesetz von 1902 brachte zusätzlich eine „Regelung der Ruhegenüsse der Priester“, wodurch der Staat 1904 11 Millionen Kronen für die Bezüge der römisch – katholischen Priester aus Steuergeldern bezahlte. In einer christlichsozialen Regierungsvorlage betreffend eine Kongrua – Novelle vom 21. Juni 1921 sollte die „finanziell traurige Lage des Seelsorgeklerus“ verbessert werden.
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