Geschichte der Freidenker -Die Freidenkerbewegung in Steyr

Wolfgang Hack, im März 2015 8 Die politischen Forderungen waren bereits 1919 vom „Freien Bund kultureller Vereine“ an die Regierung formuliert worden: Trennung der Kirche von Staat und Schule Gleichstellung aller Konfessionen mit den übrigen Vereinen und deren Unterwerfung unter das Vereinsgesetz Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichts durch konfessionslosen Moral – und Ethikunterricht Abtrennung der theologischen Fakultäten von den Universitäten und ihre Erhaltung durch die Konfessionsgemeinschaften Durchgreifende Reform der Ehegesetze im Sinne der obligatorischen Zivilehe Aufhebung des Ehetrennungsverbotes für geschiedene Katholiken Einführung einer vollständig unentgeltlichen Einheitsschule mindestens bis zum 14. Lebensjahr mit freien Lebensmitteln und Verköstigung aller Kinder, der vollen Unentgeltlichkeit aller Schulen einschließlich der Hochschulen und einer allgemeinen Bestellung von Schulärzten Beseitigung der direkten und indirekten Nötigung zum Besuch des Religionsunterrichtes sowie des Zwangs zu religiösen Übungen in der Schule Umfassende Strafrechtsreform Gleichstellung der unehelichen mit ehelichen Kindern Völlige Gleichberechtigung der Frau, insbesondere Zulassung der Frauen zu allen Schulen, Ämtern und Berufen und gleiche Entlohnung für die gleiche Leistung sowie Abschaffung des § 144 St.G.B.13 Zulassung der fakultativen Leichenverbrennung Im Jahr 1921 wurden sie erweitert: Sozialisierung des Kirchenvermögens, Beseitigung aller wirtschaftlichen und Steuervorrechte der Kirche (Vermögensabgabe) Verweigerung des aktiven und passiven Wahlrechtes für Geistliche und Ordensleute, sofern und insolange sie einem ausländischen Souverän, z.B. dem Papste, direkt oder indirekt gehorsamspflichtig sind. 13 § 144 St.G.B.: Abtreibung der eigenen Leibesfrucht ist mit schwerem Kerker zwischen ein und fünf Jahren zu bestrafen.

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