Der Burgermeister: Georg Pointer m.p. Ergänzungsbestimmungen, dato 17. Februar 1882 zur städt. Theater- Instruction auf Grund der Theatersicherheits-Kommissions-Protokoll¬ 20. Dezember 1881 und 10. Bestimmungen vom 17. Juni 1881 Jänner 1882 § 1 Das Garderobe Vorzimmer muss möglichst raumfrei gehal¬ ten werden, damit der Verkehr daselbst jederzeit ungehin= dert statthaben kann. § 2. Jn den Garderoben müssen die Oefen und deren Rohre stets in gutem Zustande gehalten werden. Jn der Nähe derselben dürfen keine Kleiderrechen angebracht und überhaupt keine brennbaren Gegenstände aufbewahrt sein § 3. Jn allen Räumlichkeiten muss die strengste Reinlichkeit anstände sind zu beachtet werden. Alle unbrauchbaren Ge¬ entfernen und ist hievon dem städtischen Bauamte Mittei¬ lung zu machen. Der Bodenraum ist leer zu halten. Jeder bemerkte Schaden an Beleuchtungs- oder Beheizungsgegen¬ ständen insbesondere an der Gasleitung und den Oefen ist sofort dem städt. Bauamte anzuzeigen, welches ohne Verzug Abhilfe zu schaffen hat. § 4. Alle Notausgänge, welche als solche kenntlich zu machen sind, müssen wahrend den Vorstellungen mit Oellampen oder mittelst starken Millykerzen in geschlossenen Laternen beleuchtet sein. § 5 Jn allen Theater-Räumlichkeiten ist das Rauchen in jeder Form und der Gebrauch von offenem Licht, es sei jetzt in Lampen oder seien es offene Kerzen strengstens verboten. Soll auf offener Scene geraucht worden, so ist der betref fende Darsteller unter persönlicher Haftung verpflichtet die grösstmöglichste Vorsicht zu beobachten. Der Gebrauch von Petroleumlampen ist auch auf offener Scene streng stens untersagt und dürfen nur Kerzen am besten im Lampen¬ körpern mit der grösstmöglichsten Vorsicht in der Handhabung in Verwendung kommen. Jm Verkehr mit den Theateraumlichkeiten dienen die vorhandenen Sicherheitslampen Sämmtliche, wo immer in den Theater- Räumlichkeiten be¬ findliche Gas-Oel oder Kerzenflammen müssen feuersicher verschlossen sein. § 6. Die Notausgänge müssen eine Stunde vor der Vorstellung obig angegebener Weise beleuchtet werden und müssen auch bis zum Schlusse der Vorstellung unversperrt sein, daher auch während der Saison die unteren Türriegel zu entfer¬ nen sind. Dem unberechtigten Eingang durch dieselben zu
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