der Ueberwachung der genauen Einhaltung dieser Theater¬ struction betraut und demzufolge der städt. Jngenieur während der Saison verpflichtet, einmal die Woche die Theater- Räumlichkeiten zu besichtigen und jede wahrge¬ nommene oder ihm gemeldete Uebertretung dieser TheaterJnstruction, wenn Gefahr im Verzug, sofort abzustellen jedenfalls aber der Gemeinde-Vorstehung ohne Verzug hier¬ über zu be¬ chen Ferner hat, während der Saison alle Monate einmal unter Einladung des freiwilligen Feuerwehr-Oberkommandastender Gasanstalts-Direktion und des von Seite des Gemeinde rates gewählten Theater-Comitees sämmtliche Theater¬ Räumlichkeiten zu besichtigen und den Befund der Gemein¬ devorstehung binnen längstens drei Tagen zu berichten. § 9. : Das Theater-Comitee hat auch allfällig notwendige Neuerungen zu beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. § 10 Bei Neuanschaffungen im Jnventar und der sonstigen inne¬ ren Einrichtung wird dieses Comité und der Gemein derat gemäss des hohen k. k. Statthalterei-Erlasses vom 6. Februar 1882,21 308-Präs. auf die Jnä nierung der auf der Bühne verwendeten Objekte, insbesonders Sof fiten, Dekorationen und Schleier vorhänge, Portieren, Schnüre, Hanfseile und besonderes Gewicht legen. lichen§ 11 Diese Theater-Jnstruction hat auch in entsprechend ana¬ loger Weise für die sogenannten Vereins-Kinder oder Pri vat-Theater-Vorstellungen innerhalb des Stadtgebietes Steyr volle und sind die be¬ iltigkeit treffenden Arrangeure persönlich verantwortlich, dass die diesbezüglichen amtlichen Weisungen auf das genaueste befolgt werden. § 12. Uebertretungen dieser Theater-Instruction und deren Er¬ ganzungsbestimmungen werden, insolange dieselben keinen gerichtlich zu verfolgenden Thatbestand ergeben, insbeson¬ dere das Rauchen in den inneren Theaterräumen, gemäss § 56 des Gemeinde-Statutes und § 11 der kaiserlichen Vorvon ordnung vom 20. April 1854, R.G.B. 96 mit Geld 1 bis zu 100 fl und eventuell mit Arrest von 24 Stunden bis zu 14 Tagen bestraft. Stadtgemeindevorstehung Steyr am 17. Februar 1882. Der Bürgermeister: Georg Pointer m.p. Nachhang ----- a) Verzeichnis der Notausgang Jm Parterre: Durch die beiden füren rechts und links vom Orchester Jm Entree: Durch die Türe des soirs Erste Gallerie: Durch die Türe hinter der Loge No 9, rechts.
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