Theaterinstruktion 1882

che gefüllt, der Zugang zu denselben nicht verstellt die Notausgangstüren nicht verschlossen und sämmtliche 22 Stück Notbeleuchtungslaternen angezündet sind De eine Feuerwehrmann hat seinen Posten bei der linksseitigen Parterretüre beim Orchester und diesen während der ganzen Vorstellung nicht zu verlassen. Bei Ausbruch ei¬ nes Brandes hat er allsogleich die Thüre zu öffnen und sodann nach Herstellung der Schlauchleitung im Garderobe¬ vorzimmer den Brand nach Möglichkeit zu bekämpfen. Der zweite Feuerwehrmann hat sich auf dem ihm vom Theater- Direktor angewiesenen Platze auf der Bühne mit dem Exstinkteur aufzustellen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er vor allem zu trachten, denselben mittelst des Extinkteurs zu löschen Nach Beendigung der Vorstellung hat er vor allem darauf zu sehen, dass sämmtliche Hähne bei den einzelnen Flam¬ menträgern der Soffitenbeleuchtung gesperrt sind. Nach Entfernung des Theaterpersonales und nachdem die Gasflammen ausgelöscht werden, hat die Feuerwache in Ge¬ meinschaft mit dem Theatermeister eine eingehende Feuer¬ beschau sämmtlicher Räume des Theaters vorzunehmen und den Befund in das Wacher Buch einzutragen. Der Bereitschafts- Kommandant oder in dessen Stellvertre¬ tung eine andere Charge haben jederzeit zeitweilig in Adjustierung den Feuerwachdienst im Theater zu kontrol lieren und das Ergebnis im Wachbuche einzutragen. Die von Seite des Theater-Direktors zu diesem Behufe ausgestellte Permanenz-Eintrittskarte hat sich in den Händen des jeweiligen Bereitschafts-Komman¬ danten zu befinden § 3 Der während der Vorstellung dienstlich anwesende Rauch fangkehrer hat sich auf dem ihm vom Theater¬ Direktor bestimmten Platz aufzustellen und bei Ausbruch eines Brandes die Feuerwehr bestens zu unterstützen § 4. Zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und zur Ueberwachung der genauen Einhaltung dieser Thea¬ ter Jnstruction und der Ergänzungsbestimmungen, sind bei der Vorstellung ein, an Sonn- und Feiertagen zwei Wachleute der stadt. Sicherheitswache zum heater Jnspektionsdienst kommandiert Dieselbe hat sich insbesonders darauf zu sehen, dass Nie¬ mand mit brennenden Cigarren oder mit brennender Pfeife das Theater betritt Trunkene Leute hat sie abzuschaffen Bei Ausbruch eines Brandes hat sie vor allem das Publi¬ kum nach Kräften zu ermahnen sich nicht zu überstü=zen und mit möglichster Besonnenheit die Ausgänge zu pas¬ sieren Nach Beendigung des Jnspektions- Dienstes ist dem Wach¬ Jnspektor oder dessen Stellvertreter die Meldung zu erstatten, ob alles in Ordnung war oder ob ein Anstand vor¬ gekommen ist. Wenn 2 Wachen im Jnspektionsdienst, so hat diese Meldung der rangsältere zu erstatten § 5 Der städt. Pumpenwärter hat unter persönlicher Verantwor¬ tung bei Ausbruch eines Brandes im Theaterfür die siche¬ re Zuleitung des Wassers in die Rohrleitungauf der Prome¬ nade zu sorgen, und an solchen Abenden, wo die Wasserleitung ausser Betrieb ist während der Vorstellungim Theaterge¬ bäude diesbezüglichen Bereitschaftsdienst zu versehen.

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