Statuten der FFW in der Stadt Steyr 1895

- 4 Eintkeiluiig. Feuerwehr theilt sich in sechs 5 ? 51 71 schäft aus blauem für die vorgenannte werden vom Corps Die gesammte Abheilungen: CT I. II. III. IV. Spritzen- und Schutzmannschaft wird nach Stadttheilen in mehrere Löschtrains eingetheilt. Von jeder solchen Abheilung wehr-Abzeichen mit dem Ortsnamen, beide von gelbem Metall, angebracht. Diese sind als die eigentlichen Feuerwehr-Abzeichen zu betrachten und dürfen nur von Feuerwehrmännern getragen werden. Die hier angeführten Kleidungsstücke hat sich ■F ein jeder Feuerwehrmann ans Eigenem zu beschaffen und nur das Feuerwehr-Abzeichen für die Kappe wird beim Eintritte in das Corps von demselben einmal an die Feuerwehrmänner unentgeltlich ver- 'abfolgt. Die Sommer-Dienstblouse, sowie das Dienstbeinkleid aus weissem, für die Dampfspritzenmann- Zwilch, dann die Winterblouse Mannschaft ans braunem Loden hei gestellt. SteigerVorbrecherDam pfspritzen SpritzenV. Schutz- \ L SanitätsDie gesammte Steiger-, § 5

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