Statuten der FFW in der Stadt Steyr 1895

3. Zur 4t * Mitglieder und deren Aufnahme. K Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr willige Feuerwehr findet beim Ober-Commando durch Ausfüllung und eigenhändige Fertigung von o r? o o o Beitrittserklärungen statt. Nachdem der Ausschuss über die Aufnahme entschieden hat, wird dem Betreffenden entweder $ die Aufuahmskarte oder der abweisliche Bescheid zugestellt. Hiebei wird bemerkt, dass der Aufgenommene in die in der Karte bezeichnete Abtheilung mit möglichster Rücksicht auf sein in der Beitritts- Erklärung gestelltes Verlangen eingereiht wird. Die Aufnahme in die Steiger-Abtheilung (§ 5) ist jedoch von einer abzulegenden Steigerprüfling abhängig und sollen in der Regel nur unverheiratete Männer in diese Abtheilung aufgenommen werden. Zur Schutzmannschaft (§ 5) werden nur Personen, die in Steyr bleibend ansässig, mindestens vierzig Jahre alt und eigeaberechtigt sind, aufgenommen.

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