Statuten der FFW in der Stadt Steyr 1895

§ 21. Unterstützungsfond. Statuten. Feuerwehrmännern die Statuten des Zur Abänderung dieser Statuten ist die HauptVersammlung über Vorschlag des Ausschusses com- petent. In wie weit verunglückten Aushilfe zukommt, bestimmen 11 n ters t ü tz 11 ngs fo n d es. § 23. Auflösung. Bei Auflösung der Feuerwehr kommen alle derselben gehörigen Geräthe, Mobilien, Barschaften■ und der Unterstützungsfond in die Verwahrung der hiesigen Stadtgemeinde insolange, bis sich ein neuer ♦ Feuerwehr-Verein gebildet hat, in dessen Eigenthum sie sodann übergehen. § 22. Änderung der

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