Statuten der FFW in der Stadt Steyr 1895

14 und Ausschluss § 20. Besondere Dienstes-Vorschriften. Dem Ausschuss steht das Recht zu, innerhalb der Grenzen der Statuten zur Regelung des Dienstes he- o o sondere Dienstes-Vorschriften mit gleich verbindlicher Kraft für sämmtliche Feuerwehrmänner zu erlassen. 19. Austritt § besondere hiesigen * Der ist nach Ober-Commando unter Einsendung karte an zu melden. Auf der Aufnahmskarte ist die Bestätigung der Rückstellung des Rüstzeuges oder der Geräthe von dem betreffenden Lösch meister oder Zengwart beizubringen, worauf dem Austretenden seine Dienstleistung bei der Feuerwehr vom Ober-Commando bestätigt wird. Zum Ausschluss eines Mitgliedes ist die Zweidrittel-Majorität des Feuerwehr-Ausschusses (§ 16) erforderlich und ist das betreffende Mitglied berechtigt, sich iiiebei persönlich zu vertheidigen. ____ • • Train- und Abtheilungs-Ubun- aussergewöhnlicben Versammzu ersteren kann Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr Möglichkeit vierzehn Tage vorher beim der Aufnah ras- * Zu den Haupt-, gen, sowie zu allen . .. lun gen w i rd n ach I led a rf an gesagt, auch blos allarmiert werden. Ausserdem werden gelegen beiten durch die öffentliche I 8- ■

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