Statuten der FFW in der Stadt Steyr 1895

4' — 12 — - allen fachlichen Angelegenheiten und den Behörden gegenüber und unterzeichnet alle Ausfertigungen, Beschlussfassungen und Bekanntmachungen, welche erst durch diese seine Unterschrift Giltigkeit erlangen. über Auf 11 ah me, Verweise (§ 12) etc., bildet das Ehrengericht (§ 11) und vertritt überhaupt den Körper nach Innen. Die Ausschuss - Sitzungen werden vom Ober- Commandanten anberaumt und ist über dieselben ein von diesem und dem Schriftführer gefertigtes Protokoll zu führen. Bei den Beschlüssen des Ausschusses ist die absolute Stimmenmehrheit massgebend und hat der Ober-Commandant bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme. Znr Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist wenigstens die halbe Anzahl der Aus- Schussmitglieder erforderlich, wobei bemerkt wird. H" Obmännern, Cassier, Zeugwarte und Schriftführer. Die übrigen Functionäre werden nach Bedarf den Ausschuss - Sitzungen beigezogen. Der Ausschuss entscheidet Ausschlüsse, Strafen, §16. Ausschuss. Der Ausschuss besteht aus: dem Ober - Commandanten, den Train - Commandanten, den d e m dem dem

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