Sie können nur Männer sein, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und die zum Feuerwehrdienste erforder¬ liche körperliche Eignung besitzen. Für die Aufnahme indie Sanitätsabteilung ist das erforderlich. zurückgelegte 24. Lebensjahr Die Gesamtheit der ausübenden Mitglieder teilt sich außerder Oberleitung in folgende Abteilungen ein: Steigerabteilung, 2. Vorbrecherabteilung, 3. Dampfspritzenabteilung, 4. Spritzenabteilung, 5. Schutzabteilung, 6. Sanitätsabteilung vom „Roten Kreuz“ (Rettungs¬ abteilung) und hat jede Abteilung die betreffenden Dienstesvorschriften § 16). (vergl. In den Stand der Altersmitglieder können nur solche Feuerwehrmänner eingereiht werden, welche nach¬ gewiesen einen 25 jährigen Feuerwehrdienst zurückgelegt haben, der Dienstpflicht nicht mehr nachkommen oder von derselben enthoben sein wollen. Unterstützende Mitglieder des Vereines können auch Personen beiderlei Geschlechtes, Firmen und Körper¬ schaften sein, welche sich zur Leistung des in der Haupt¬ versammlung festgesetzten Mindestbetrages verpflichten. § 4. Aufnahme ausübender Mitglieder. Die Anmeldung zur Aufnahme findet bei der Ober¬ leitung der Feuerwehr statt durch Ausfüllung und eigen¬ händige Fertigung der Beitrittserklärung, wobei der Auf¬ nahmsbewerber seinen Wunsch bezüglich Einreihung in die
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2