Satzungen freiwilligen städt. Feuerwehr in Steyr. § 1. Name, Zweck und Sitz des Vereines. Der Verein führt den Namen „Freiwillige städtische Feuerwehr in Steyr Derselbe hat den Zweck: a) bei Schadenfeuer im Stadtbezirke jederzeit, außerhalb desselben nach Tunlichkeit durch ein geordnetes Zu¬ sammenwirken behufs Unterdrückung des Brandes, Rettung von Leben und Habe, einzugreifen; bei Elementarereignissen und bei allen solchen Unfällen, welche einer Hilfeleistung bedürfen, nach Möglichkeit einzuschreiten; durch seine Sanitätsabteilung vom „Roten Kreuz“ erste Hilfe bei Unglücksfällen zu leisten, die Ueber¬ führung der Verletzten in geeigneter Weise zu bewirken und ferner über Ansuchen den Transport von Kranken, falls sie nicht an einer Infektionskrankheit leiden, laut den besonderen Bestimmungen dieser Abteilung durch¬ zuführen. Der Verein hat seinen Sitz in Steyr.
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