13 1. Feuerwehrkommandant. 2. Feuerwehr=Kommandantstellvertreter. 3. Brandmeister. 4. Aerzte, Löschmeister, Obmann der Sanitätsabteilung, Zahlmeister, Schriftführer und Zeugwarte. 5. Rottenführer, Adjutanten, Obmannstellvertreter der Sanitätsabteilung. 6. Rottenführer=Stellvertreter, Kommandohornist, Zeug¬ stätten (Depot)=Aufseher. 7. Steiger und Spritzen=Hornisten, Rohrführer. § 15. Schiedsgericht. Streitigkeiten der Mitglieder untereinander, welche aus dem Vereinsverhältnisse entstehen, entscheidet der Ausschuß. Dem mit Stimmenmehrheit gefaßten Ausspruche desselben haben sich die Mitglieder zu unterwerfen. Aus dem Vereinsverhältnisse entstehende Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern und dem Ausschusse oder zwischen einzelnen Mitgliedern des letzteren entscheidet ein durch die Oberleitung einzuberufendes Schiedsgericht über schriftliches Begehren auch nur eines Beteiligten. Jeder der streitenden Teile wählt als Schiedsrichter zwei Vereins¬ mitglieder. Diese wählen ein fünftes Vereinsmitglied zum Obmanne des Schiedsgerichtes. Die Stimmenmehrheit ent¬ scheidet. Bei Stimmengleichheit hat der Obmann die ent¬ scheidende Stimme. Gegen das gefällte Urteil ist keine Berufung zulässig. § 16. Besondere Dienstesvorschriften und Dienstordnungen. Dem Ausschusse steht das Recht zu, innerhalb der Grenzen der Satzungen zur Regelung des Dienstes, sei es
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