Bestellung des Ausschusses und der Amterführer. Der Ausschuß wird gebildet teils durch Wahl bei der Hauptversammlung, teils durch Ernennung von seiten der Oberleitung (Feuerwehrkommandant). Die Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter sowie des Zahlmeisters, Schriftführers und Zeugwartes der Feuerwehr erfolgt durch die Gesamtheit der bei der Hauptversammlung anwesenden ausübenden Mit¬ glieder auf die Dauer von drei Jahren. Die gesamte anwesende Mannschaft eines jeden Lösch¬ zuges wählt aus sich auf die Dauer von drei Jahren einen Brandmeister. Jede Abteilung eines jeden Löschzuges sowie die Vor¬ brecher= und Dampfspritzenabteilung wählen aus sich auf die Dauer von zwei Jahren einen Löschmeister und ebenso wählt die Rettungsabteilung aus sich auf die Dauer von zwei Jahren einen Obmann, Obmannstellvertreter, Schrift¬ führer und Zeugwart. Jede Rotte beziehungsweise Abteilung wählt aus sich auf die Dauer von einem Jahre den Rottenführer und dessen Stellvertreter. Die anwesenden unterstützenden Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vertrauensmann der unterstützenden Mit¬ glieder auf die Dauer von drei Jahren. Sollte ein Gewählter vor Ablauf seiner Amtsdauer sein Amt niederlegen, so ist für den Rest seiner Amtsdauer bei der nächsten Hauptversammlung ein Ersatzmann zu wählen. Bis zu dieser Hauptversammlung ernennt die Ober¬ leitung den Ersatzmann. Sämtliche Wahlen erfolgen schriftlich, über Antrag mündlich durch Zuruf, mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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