Satzungen der städtischen freiwill. Feuerwehr in Steyr

10 4. Den Obmännern der Steiger=, Spritzen= und Schutz¬ abteilung, den Löschmeistern der Vorbrecher= und Dampfspritzenabteilung und dem Obmann der Sanitäts¬ abteilung. 5. Den Vereinsärzten. 6. Den Zahlmeistern der Feuerwehr. Dem Schriftführer der Feuerwehr, welcher die Ver¬ handlungsschriften usw. der Feuerwehr zu führen hat und Dem Schriftführer der Sanitätsabteilung, welchem die Führung der Bücher dieser Abteilung zukommt. 9. Den Zeugwarten der Feuerwehr und der Rettungs¬ abteilung. 10. Den beiden Adjutanten und dem Kommandohornisten. 11. Dem Vertrauensmanne der unterstützenden Mitglieder. Aufgabe des Ausschusses und Art seiner Beschlußfassung. Dem Feuerwehrausschuß kommt zu, in seinen Sitzungen über solche Vereinsangelegenheiten zu beraten, deren Er¬ ledigung nicht in den selbständigen Wirkungskreis der Ober¬ leitung fallen, oder welche nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Die Sitzungen des Ausschusses werden vom Feuerwehr¬ kommandanten, in seiner Verhinderung von dessen Stell¬ vertreter einberufen und ist über dieselben vom Schriftführer eine Verhandlungsschrift zu führen. Zur Beschlußfähigkeit des Ausschusses muß mindestens die Hälfte der Anzahl der Ausschußmitglieder anwesend sein. Zur Gültigkeit der Be¬ schlüsse ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

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