Satzungen der städtischen freiwill. Feuerwehr in Steyr

a) b) Gegenstand der ordentlichen Hauptversammlung bilden: Die Verlesung der Verhandlungsschrift über die letzte Hauptversammlung; Entgegennahme des Jahresberichtes, des Berichtes des Zahlmeisters und des Berichtes über die Sanitäts¬ abteilung sowie die Beschlußfassung hierüber; die Vornahme der Wahl jener Ausschußmitglieder und Aemterführer, deren Bestellung durch die Hauptver¬ sammlung zu erfolgen hat. (Siehe § 12); die Wahl zweier Rechnungsüberprüfer: die Ernennung von Ehrenmitgliedern; Festsetzung des Mindestbetrages des Jahresbeitrages der unterstützenden Mitglieder; die Beratung und Beschlußfassung über etwaige Anträge sowie die Entgegennahme von Anfragen und Anregungen seitens der Mitglieder. Etwaige von Mitgliedern zu stellende Anträge sind mindestens acht Tage vor der Hauptversammlung bei der Oberleitung schriftlich zu überreichen. § 12. Feuerwehrausschuß. Zusammensetzung desselben. Der Feuerwehrausschuß besteht aus: 1. Dem Feuerwehrkommandanten als Oberbefehlshaber der gesamten Feuerwehr. 2. Dem Feuerwehrkommandanten=Stellvertreter, welcher ersteren zu unterstützen und im Verhinderungsfalle zu vertreten hat. 3. Den Brandmeistern als den Befehlshabern der ihnen unterstehenden einzelnen Löschzüge.

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