Instruktion bei Feuergefahr

züglich zu beobachten, wohin das Feuer wegen des Windes, oder der wehenden Luft, oder wegen Anwesenheit brennender Dinge seine Richtung nimmt, und sodann besonders in dieser Gegend Bedacht zu nehmen, daß die brennbaren Dinge auf die Seite geschaft, Ziegeldächer genetzt, Schindel, oder Strohdächer ausgeschlagen werden, und dieses so weit wahrscheinlich es die Nothwendigkeit erfordert, damit nicht zu wenig vorgebrochen, aber auch nicht mehr Schaden verursacht werde, als die Ge¬ fahr erfordert. Wo sie in der Nähe das Vorbrechen nicht mehr nöthig erachten, haben sie wenigstens zu besorgen, daß die Leitern angeworfen, und die Dächer mit Leuten besetzt, und diese mit Wasser versehen werden, damit sie die allenfalls darauf fallen¬ den brennenden Theile sogleich löschen. Wenn von einem Dache die Schindeln und Ravern weg= gebrannt sind, haben sie zu besorgen, daß die Mauern abge¬ räumt, und glühende Balken gelöscht, oder herabgerissen werden, um das Eingehen der Böden zu verhüten. Daher diesem Ab¬ theilungszweige der Löschanstalt vorzüglich die Maurer und Zim¬ merleute zugewiesen bleiben. §. 14. Diejenigen Feuer=Kommissäre endlich, die der Oberlei¬ tung über die Gattung der Löschanstalten zugewiesen sind, wo es sich um die Ordnung der Reihen handelt, durch welche das Wasser zum Orte des Brandes, und die leeren Gefäße wieder zurückgefordert werden, haben nun dafür zu sorgen, daß, indem die Erfahrung gelehrt hat, daß die geschwindeste und ordent¬ lichste Art, das Wasser zum Orte des Brandes zu bringen, sey, wenn zwey Reihen Leute angestellt werden, wovon die eine die bey den Brunnen, oder sonst bey den Fässern, oder an Ba¬ chen, oder den Flüssen gefüllten Wassereimer von Hand zu Hand geben, auf der anderen gegenüber stehenden Reihe die geleerten Gefäße zum Wasser zu wiederumiger Füllung zurücke gelangen die erste Reihe mehr als die zweyte besetzt werde, da in der letzteren Reihe eine jede Person leicht 2, 3, oder 4 leere Ei¬ mer seinem Nachbar allenfalls auch einige Schritte entgegen tra¬ gen kann. Diese

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