Instruktion bei Feuergefahr

Sobald nun die Spritzen so viele Wirkung gethan haben, daß man mit den Wasserfässern zum Löschen kommen kann, so haben diese Kommissäre zu veranstalten, wo, und wie die Lei¬ tern anzuwerfen, und mit den viel sicherern Wassereimern das Löschen zu vollbringen sey, und wo etwa Handspritzen anzuwen¬ den seyen; indem vorzüglich, so lange es in einem Zimmer Keller, Gewölbe, oder in anderen versperrten Behältnissen brennt, nach Umständen der Sache das Feuer mit Handspritzen, Was¬ serausgiessen, allenfalls auch durch Verstopfung der Thüren, Fenster u. d. gl. mit Erde, Rasen, Mist, Steinen, Ziegeln und dergleichen zu dämpfen, und demselben nicht vor der Zeit Luft zu lassen gesucht werden muß. §. 12. Diejenige Gattung Feuer Kommissäre, die der Oberlei¬ tung in Bezug auf die Rettung der Personen, oder Geräthschaf¬ ten, und des Vor- und Abbrechens zugewiesen sind, haben sich, was die Rettung der in Gefahr befindlichen Menschen betrifft, vor allem sogleich zu erkundigen, ob nicht Personen, besonders kleine Kinder, oder unbehilfliche Kranke sich in Feuersgefahr befinden, und in diesem Falle für die Ausbringung derselben zu sorgen, allenfalls den schon brennenden Theil eines Gebäudes, worinn selbe sind, vor allen anderen löschen zu lassen, Fenster¬ gitter ausbrechen, Thüren einsprengen, Leitern anwerfen zu las¬ sen, und muthige Menschenfreunde zur Rettung anzueifern; dann haben sie zu sorgen, daß so viel nur immer möglich von den Geräthschaften ausgebracht werden könne; dabey ist vorzüglich darauf Bedacht zu nehmen, daß sich Niemand zu sehr der Ge¬ fahr aussetze, und sich vielleicht selbst in Leibes= und Lebens¬ Gefahr bringe. Die Rettung der Geräthschaften muß mit aller möglichen Schonung derselben geschehen, und sie müssen sogleich in eine feuerfreye Entfernung, wo sie in den Löschanstalten nicht hin¬ dern, gebracht werden, und vertraute redliche Personen müssen dann zur Bewachung aufgestellt werden. §. 13. Was hingegen das Abbrechen und die Schützung benach= barter Häuser anbetrifft, so haben diese Feuer=Kommissär der¬ 2

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