Zweyte Abtheilung. Wirkungskreis für die Feuer=Kommissärs nach ihren Gattungen. §. 11. Diejenige Gattung der Feuer=Kommissare, die dem Herrn Ma¬ gistratsrath zugewiesen sind, der die Oberleitung in Aufstellung der Spritzen, in Herbeyschaffung der Löschgerathschaften; des Wassers u. d. gl. hat, haben sich vor allem zu bekümmern, daß Spritzen, Wassergefäße, Wasserwägen, Leitern, Hacken, Brech. zeug rc. rc. und alle nöthigen Löschrequisiten so geschwinde als möglich zur Löschung herbeygeschafft werden; sie müssen daher auch wissen, wo die Löschgeräthschaften herzubekommen sind, welches sie aus der ihnen mitgetheilten tabellarischen Uebersicht der Lösch¬ anstalten ersehen können, wo die verschiedenen Arten Löschgeräth¬ schaften, die Ortschaften und das Lokale wo sie sich befinden, auch ihre Anzahl in welcher sie vorhanden, specifisch aufgeführt sind. Diese Gattung Feuer=Kommissäre sollen sich auch eine genaue Kenntniß von allen Rinn-Zieh= und Schöpfbrunnen Feuerhacken und Wasserflüssen zu verschaffen suchen, damit sie bey jedem Feuer sogleich wissen, wo auf dem nächsten Wege Wasser zu bekommen sey. Auf Ort und Stelle der Gefahr haben diese Kommis¬ sire Sorge zu tragen, daß der Weg zur Zubringung des Was¬ sers und der Löschgeräthschaften frey bleibe, und zur Nachts¬ zeit hinlänglich beleuchtet sey; sie haben sich zu bekümmern, daß die Spritzen gehörig gefüllt, und hinlänglich mit Leuten zur Bedienung versehen seyen, wo vorzüglich diejenigen, die zur Di¬ rigirung der Spritzen ernannt, und in der tabellarischen Ueber¬ sicht angeführt sind, nicht mangeln dürfen. Nebst dem haben sie die Spritzen so anzustellen, daß selbe die zweckmässigste Wirkung hervorbringen, und den besten Nutzen verschaffen mögen, daher die Spritzen nie gegen, sondern nach dem Winde gerichtet werden müssen.
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