vorzüglich beyträgt, daß mit den nöthigen Löschrequisiten die schnellste Hilfe möglich wird 2 fl. Conv. Münz der zweyte 30 kr. do. dritte = = = = 1 do. zu erhalten hat, so wie auch demjenigen, welcher die erste Nach¬ richt von dem entstandenen Feuer der Obrigkeit gebracht hat: 1 fl. Conv. Münz abzureichen seyn wird. Dem Herrn Magistratsrath Haydinger sind aus dem ma¬ gistratlichen Amtspersonale beygegeben: Herr Sekretär Rietzberger, der Registrant Zieglhauser, ausserdem sind an ihn angewiesen, 16 Feuer=Kommissäre, die ihre Bestimmung durch besondere Dekrete erhalten, und in einer besonders entworfenen tabellarischen Uebersicht der Lösch¬ anstalten namentlich aufgeführt sind. §. 8. Die Oberleitung über das Vor- und Abbrechen, wie auch über die zweckmässigen Anordnungen zur Rettung in Gefahr be¬ findlicher Menschen und Effekten, ist dem Herrn Magistrats¬ rath Dobler übertragen, dem aus dem Kanzley Personale der Steuereinnehmer Pfannenschmid, der Kanzellist Massatsch, der Rathsdiener Zwickler, der Polizey=Aufseher Kaspar Heindl, übrigens ebenfalls 16 Feuer=Kommissare untergeordnet sind, die wie die Uebrigen ihre besondern Dekrete erhalten. §. 9. Herr Magistratsrath Johann Baptist Freyinger hat die Oberleitung über die Anordnung der Menschen in Reihen; ihm sind zugewiesen: der Herr Sekretär Puberl, der Kämmerer Michl, der Kanzellist Suchy, und ebenfalls 16 Feuer=Kommissärs. Zur Dirigirung der Spritzen sind besondere Individuen bestimmt, und zwar für die Spritze Nro. I. zwey, für die übri¬ gen Spritzen ebenfalls zwey Individuen zu einer jeden; ihre Namen sind in der tabellarischen Uebersicht aufgeführt. Es ver¬ steht sich übrigens von selbst, daß in Abwesenheit des einen oder des andern Herrn Magistratsraths die Anwesenden in der Lei¬ tung der ihm zugewiesenen Geschäfte denselben zu supliren haben. §. 10.
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