Personen und Geräthschaften, sondern auch die Entdeckung der Brunnen und Lacken, und selbst die Löschanstalten, und das Vor¬ brechen ungemein erleichtert, so haben die Feuer=Kommissärs, beson¬ ders in ihren Ortschaften und Bezirken, als die von der Stadt in der Stadt, in der Schönau, Reichenschwall, Pyrach, Sarning¬ gassen, Voglgang — die von Ennsdorf in Ennsdorf und in der Gmain — die von Steyrdorf in Steyrdorf, Ort, bey der Steyr, Wieserfeld und Aichet — bey den vorgeschriebenen Häuser oder Feuer=Beschauen mitzugehen, wozu ihnen angesagt werden wird auch hat dabey jeder Kommissär auf die zu seiner Gattung der Lösch¬ geräthschaften Bezug nehmenden Gegenstände aufmerksam zu seyn; und werden dem dießfalls intervenirenden Personale, als dem Viertl= meister, dem Schaffner Weiß, dem Maurer= und Zimmermeister, dann dem Rauchfangkehrer hiefür gewisse Taglohnungen bestimmet, und zwar jeden täglich 1 fl. 30 kr. W. W. Um in Kenntniß der Feuer=Requisiten zu bleiben, oder sich vielmehr von der Brauchbarkeit ihres Zustandes zu überzeugen; haben die Feuer=Kommissärs bey der alle Frühjahre und Herbst vorzunehmenden Probe der Feuerspritzen, und Untersuchung der Löschgeräthschaften, wozu ihnen die Ansage gemacht werden solle, gegenwärtig zu seyn. Da diese Obliegenheiten auch schon die Feuerordnung vom 1. November 1786, die sich ohnehin in den Handen eines jeden Haus= besitzers befinden solle, bestimmt, und von der Erfüllung dieser Ob= liegenheiten die Sicherheit der ganzen Stadt abhängt, so werden es sich die Feuer=Kommissäre angelegen seyn lassen, diese In¬ struktion öfters zu durchlesen, um sich ihre Obliegenheiten fester in das Gedächtniß einzuprägen, indem einem jeden Kommissär auch die besonders entworfene tabellarische Uebersicht der Feuerlöschan¬ stalten, der hiezu ernannten Direktoren und sämmtlicher Feuer¬ Kommissäre, dann der Aufbewahrungs=Lokalitäten der Löschge¬ räthschaften mit der gegenwärtigen Instruktion eingehändigt wird. Nur bey einer solchen allgemein beobachteten Ordnung in Abtheilung der Geschäfte, und bey einem allgemeinen Zusammen¬ wirken wird es mit der Hilfe Gottes möglich, einer ausgebrochenen Feuersgefahr schnell zu steuern, oder sie wenigstens zu verringern. Magistrat Steyr den 29. August 1821.
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