Feuersbrünste und Feuerlöschwesen

24 sariat über 23 Bauernhäusen der nächsten Umgebung, bei welchen laut Patent vom 14. I. 1727 Feuerlöscherquisiten und eine feuerlacke vorhanden sein mußten. November Am 30. August des Jahres 1859 erschien eine löst neue Feuerordnung für die Stadt Stege auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. August 1850 und vom 27. April 1857. Diese, aus 51 Penagraphen bestehende Euer¬ löschordnung kennzeichnet so recht die Fort¬ schritte, welche das feuerlöschwesen der Stadt im Laufe der 2 1/2 Jahrhunderte gemacht hatten. Die acht größten und 2 kleinen feuersprihen der Stadtkomme waren mit den erforderlichen u. Requisiten Schläuchen in 7 Spritzenhäusern untergebracht. In jedem Hause mußten, wenigstens 1 later¬ ne, und 4 Wassereimer, und auf dem dachbo¬ den eine vom frühjahr bis Spätherbst gefüllte große Bodung vorhanden sein. Die Mannschaft für die einzelnen Löschrequi¬ siten war bereits bestimmt und durch Arm¬ binden gekennzeichnet. Im Übrigen war jeder mann verpflichtet, bei der Löschung eines Brandes mitzuwirken. die Oberleitung über das Löschgeschäft hatte im Gebieter der Bürgermeister, dem rechts und links der Stege je ein Feuerdirektor unterstand. den Löschmannschaften standen 2 vom Gemein¬ denate gewählte Feuer-Comminare vor. Die Aufrechterhaltung der Ordnung oblag. der K. K. Gendarmerie und der Stadtpolizeewa¬ ehe.

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