22 feuereimer, 3 Bodinge und etliche Haken be¬ fanden. Eine Anordnung vom 16. August 1788 gibt an, wie sich die einzelnen Zunftmitglieder im Falle eines Brandes zu verhalten hatten. die Schlosser, Schmiede und anderen Feuerar¬ beiten mußten die Spritze bedienen, die Maurer und Zimmerleute hatten auf den Dächern verzubrechen, die Rauchfangkehrer sollten als die Ersten eingreifen. Die Fast¬ zieher hatten die Pferde beizustellen, die Bru¬ nenmeister mußten dort sein, wo Wasser aus Brunnen gezogen wurde. Die Binder und Wagner kamen mit ihrem Werkzeug um Reparaturen vorzunehmen. Die andere Zünste wurden zu verschiedenen Arbeiten ver¬ teilt. In der Kaserne stand die Reserve. Im Jahre 1792 wurde die Feuerbeschau durch¬ geführt. Manches Unglück mag durch strenge sicherheitspolizeiliche Anordnungen verhüte. werden sein. Heute ist es wegen Personalman¬ gel in den Amtern kaum mehr möglich, die feuerbeschau nach der Vorschrift alljährlich in der ganzen Stadt durchzuführen. Die Vororte erhielten nach und nach Geräte¬ depots. An Jahre 1793 wird das "feuergewölb" beim Bruderhaus erwähnt. Nach einem schlecht geleiteten Brande ein Jahre 1808 mußte eine Neuorganisierung des Löschwesens erfolgen. 1821 (29. Aug.) ließ der Magistrat an allen Orten eine gedrükte "In¬ stuktion für die Leitung der bei einer feuesgefahr gewöhnlich vorkommenden Hauptgeschäfte
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