19 mit eisernen Rädchen, 3 Feuerhätten mit 2 oder 3 angeschmiedeten Stangen, von verschiedener länge. Im Stegsdorf: am 13 Arten 3 leitern, 3 Hätten und 3 Stangen, beim Bruderhaus je 4 von die¬ sen Stücken. Im Ennsdorf am 3 Orten 3 Leitern, 3 hatten und 2 oder 3 Stangen. Vor dem St. Gel¬ gentor und am Kühberg (Schönau) je 3 Leitern, 3 Haken und 2 oder 3 Stangen. 29. Mit Wasser gefüllte Fässen und Leiten auf kleinen Wäglein oder "Schlaipfen" mit Rädem stehen in der Stadt 6, ein Steyrdorf 14, im Enns¬ dorf 3, in särach 1. Im Zeughaus in der Stadt waren Seite vorhanden, 30. Wenn sich Bürger, welche nicht zur Löschung bestimmt sind, sich nicht bei ihren Fähnlein einfinden, ha¬ ben sie Strafe zu gewärtigen. diese Feuerordnung gibt ein vortreff¬ liches Bild über die Vorsorgen der Stadt für die Bekämpfung eines Brandes, die Alarmie¬ rung der Bevölkerung, die Einteilung der Bürger für den Lösch-Hils- und Ordnungsdienst. Als Heuerlöschrequisiten lernen wir den Einer und die Handspritze, den Wasserwagen, die Leiter, den Haken und die Stangen kennen. Als Wasserquellen die Enns und Steyr, die öffentl. Brunnchore, die Hausbrunnen (noch keine Saugbrumen? die auf Wägelchen bereitgestellten, stetsgefüllten Fässer die Bottiche und leiten (Regenwasserbehälter Die Einwehr stellten die zechen der Hammer-Huf¬ Schwertklingen und Nagelschmiede, der Bäcker, Bader und Hafner die Zimmerleute, Mauen und Ziegeldeken waren
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