jeder neue Meister hat 30 x Unkostenbeitrag in die lade zu zahlen. Die Eimer sind an einem gelege¬ nen Ort, bei einem Meister oder Bürger, aufzube¬ wahren und bei Feuersnot mitzubringen. Die Eimer und Spritzen unterm Rathaus sind bei großer Not vom Wagmeister zum Gebrauch herzugeben. Ein Ziechen am Boden der Eimer (Zunftzeichen, Stadtwappen, kennzeichnet ihren Eigentümer. jeder vermögende Bürger soll in seinem Hause 4, 6, 8 oder 10 Eimer, wie auch 2,3 oder 4 messinger¬ ne oder holzene Spitzen haben. die Stadt wird ein Rathaus, unter dem Stegutor in unter dem Ernstor je 20 Eimer und 6 Spritzen den Torvartern zur Verwahrung anvertrauen. Um die Fuhrwerke nicht mit dem Wasser-Eingießen aufzuhalten, sollen die Bader, lederer und Papieren, ihr Gesinde mit Wasser-Schöpfer versehen und sie an den entsprechenden Ort (den nächsten Brunnen¬ an die Eins oder Steger) schreiben. " Jeder Bader soll mit 4 ledenen, mit Wasser ge¬ füllten Einern mit seinem Gesinde dem Brand¬ platz zueilen und löschen halfen. 3. Alle Bürger, welche feuer-Rösser haben und feuerleute sind, haben Leitern und Fässer mit Wasser angefüllt Tag und Nacht bereit zu halten. der als 1. am Brandplatz mit Wasser und Leiter Er scheinende erhält einen Lohn vom 1 Pfund Pfennige der 2. 1/2 N d u. s. w. diese Prämien hat der zu tragen, bei dem das Feuer aus nachgeriesener Nachlässigkeit entstanden ist, sonst aus der Stadtkasse 6. Um Verwirrung zu vermeiden, wird nur auf dem Stadtpfarrkärme der Glockenstreich gegeben 7. Nach diesem kann, um die Nachbarn des Brand¬
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