Feuer=Ordnung 1774

Feuer=Ordnung. selben mit der Unwissenheit entschuldigen könne, indem die Gesellen bey ihnen gar oft verwechselt werden, so sollen bey allen Handwerkszusammenkünften derenselben ausgewiesene Verrichtung, jedoch ganz kurz, und mit vollem Ernst, ja bey unausbleiblicher schweren Straf ihnen auf das schärfeste eingebunden, vorgetragen, und ihre Verrichtungen durch ihre Herren Handwerks=Com¬ missarios, oder in deren Abwesenheit durch Zech- und Führmeister bedeutet werden, massen der Magistrat oh= nehin nicht entstehen wird, die geschicktere aus der Zunft vor ihre Feuermeister zu ernennen, und zu bestimmen, und deme die nämliche versammelte Gesellen unweiger¬ lich Parition zu leisten schuldig seynd. Denen Faßziehern, Nachtwachtern, Holzmeistern, mit denen übrigen ihnen zugetheilten Tagwerkern wirdet demnach zum voraus bey wirklichem Personal-Arrest und anderer schweren Leibsstraf hiemit der gemessene Auftrag gemachet, alles dasjenige auf das genaueste zu vollziehen, worzu sie in gegenwärtiger Feuerordnung verbunden werden: Damit aber jedermann wisse, wo spritzen, und andere derley gemeiner die große Fe¬ Stadt angehörige Feuerlösch=Requisiten jederzeit ver¬ wahrlich aufbehalten werden, und wer hiebey seine Ar= beit zu verrichten hat, so bleibt in Hinkunft Die große Feuerspritzen sub Nro. 1. beständig un=Die große Feu= erspritzen Nro. 1. ter dem Ennsthurn in einem eigenen hierzu gemachten befindet sich un= Verschlag verwahrlich stehen, worzu allezeit 4. Schlu¬ter dem Enns¬ dessen seln anzutreffen seyn sollen, als einer bey einem zeitlichen thurn Verschlag ist Herrn Oberstadtkammerer, welcher zu allen Zeiten diemit 4. Schlüs= Obsorg über sammtliche Feuerspritzen besitzen wird; der seln versehen, und bey were anderte bey dem Stadtunterkammerer; der dritte bey solche anzutref¬ dem Stadtzimmermeister; und der vierte bey dem Thorfen seynd. warter unter dem Ennsthor. Glo=Zu Besorgung Dirigiren werden selbe der Zeit der Hagenauer der Feuerspritzen ckengiesser, und Simee Bixenmacher; diesenhaben Nro. 1. werden beyzustehen, und bey der Spritzen alsogleich sich einzu=angewiesen der Hagenauer Glo= finden, dann selbe mit Fortbring=Anfüll= und Treibung kengiesser, und des Wassers auf das möglichste zu besorgen, auch solche Simee Bixen¬ macher als Dire¬ ohne augenscheinlicher Lebensgefahr bey unausbleiblichctores; zu deren Gehilfen aber schwerer Straf niemalen, in solang es die Noth noch die Radschmid er¬ Fleischhacker, Lederer, Huf=

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