Feuer=Ordnung. Gang zu machen, damit man jedesmal auf Leitern hier Die Hämmer, Werkstatt mit füglich und eilends steigen, und bey ereigneter Feuersge=Leitern, und fahr sogleich löschen könne, in ihren Hammern aber mit Feuerspritzen zu versehen. klein= und großen Leitern 2. oder 3. Feuerspritzen jeder versehen seyn, damit man zu denen Bodingen kommen: in¬ wendig ober des Dachs hindurch, und nach gemachten Feyerabend die Trämmer und das inwendige Dach wohl bespritzen kann; imgleichen soll bey den Pfannen= und Hammerschmiden alle Nacht 1. oder 2. Gesellen liegen Jn denen Pfan= und Obsicht tragen, daß keine Gefahr entstehe; also nen= und Ham¬ merschmidten sollen auch soll alle Nacht Achtens, die Huefschmid, Radschmid, Feilhauerein= oder zwey Gesellen liegen. Scheere besserer, Scheerschmid, Zirkel=Neiger= u. Schritt Andere Feuer¬ schmid, Lett= und umwerkschlosser, Plattner, Uhr=arbeiter sollen fleißig auf das macher, Striglmacher, klein Nagelschmid, und was beyn Feuer Obsorg Kollfeuer arbeitet, ihrem Gesind nicht zu viel trauen, son haben. dern ein jeder Meister selbst fleißig nachsehen, und seine Leu¬ te in solcher Ordnung und Zucht erhalten, damit nicht etwann bey ihren Kollhütten, oder sonsten in schlechter rwahrung ihrer Kollfeuer ein Feuersgefahr entstehen möchte, ansonsten der Meister nach Befund entweder mit einer Geld=Arrest oder andern schweren Leibs¬ straf belegt werden wurde; belangend Wie viel Brenn= Neuntens, die Lederer, Saifensieder, Bräuer holz bey Haus Weißgärber, Färber, Bäcken, Hafner, so sollen diese zuläßig. bey ihren Haͤusern mehr nicht, als das hoͤchst benoͤthigte Brennholz, von einer Wochen zur andern, jedoch in gu¬ ten verwahrten Oertern, das andere aber in Stadeln außer der Stadt, aufbehalten; wobey zugleich Zehentens, denen Lederern alles ernst= und nachdruck¬ lich anbefohlen wirdet, daß selbe ihre nicht in geringer Wo die Rinden Quantität habende Rinden, in denen Stadeln vor der aufzubehalten. Stadt, wie vor altershero gewöhnlich, und nicht auf denen Boden ihrer Häuser aufbehalten, noch weniger aber wird diesen erlaubet, die Knopern in ihren eigenen Häusern, als ein gefährlich= und gleich brennende Materia (leider es die erschreckliche 1727. jährige Feuersbrunst bezeuget) zu schitten, oder fremde Häuser mit ihren Be¬ den zu miethen, und zu belegen, ihre Doͤrren, oder soge¬ nannte Schwitzstübel aber mit guten Gewölbern, auch eisernen Thüren und Fenstern also versehen sollen, damit kein
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