Feuer=Ordnung 1774

Stadt=Steyrerische Was für Vor= Sechstens, ein neues Koll geliefert wird, soll man sichtigkeit wegen des kleinen neu=alle Abend fleißig und gar umsige Sorg tragen, und zu¬ lieferenden Kol sehen, ob nicht etwann ein Gluͤendes darunter eingefuͤhrt zu gebrauchen. worden, es wird auch mit Nichten gestattet, daß auf Be¬ Auf die Böder kein Koll, oder den Kollen oder Aschen gebracht, noch auch alldort oder Aschen zu brin in Stallungen, oder andern dergleichen Orten Taback gen. Alldort, wie in gerauchet werde, und zwar bey unausbleiblicher Geld¬ Ställen, kein oder Leibsstraf, wie nicht weniger die Thorwarter bey Taback zu rau¬ Entsetzung ihrer Dienst, oder auf schaͤrfere Weis, imglei¬ chen. Die Thor= und chen die Nachtwachter fleißigst achtgeben sollen, damit Nachtwachter haben wegen der über die Brücken keine glüende Kollen getragen, weder glüenden Kollen darüber auch in und in denen Vorstädten kein Taback und Tabackau gerauchet, oder angefeuert, noch mit brennenden S chung Acht geben. nen gegangen werde. Es werden anbey Siebentens nochmalens alle Bürger und Jnnwohner, und ein jeder insonders auf das ernstliche ermahnet, sich möglichst zu befleissen, alle Abend nachzusehen, damit das Jeder Burger Feuer in sein gehöriges Ort fleißig (und nicht obenhin solle in seinen Hausfleißig auf nachläßig eingeschiert, und verwahret werde, sonderbar Licht und Feuer aber Winterszeit sorgfältig zuzusehen, damit bey Hei¬ Obacht tragen tzung der Oefen und Zimmer durch die manichmal lieder¬ liche Dienstbothen durch überhäuftes Einheitzen kein Feuer Zu denen Ofen, oder Unglück entstehet, noch weniger zu denen Ofenlö= Löchern kein chern Scheiter, Holz, Stroh, oder andere feuerfangende Holz, Stroh Materien anlegen, absonderlich die unzuläßige, und oben oder andere feuerfangende schon verbothene Aufbehalt, und Tragung des Aschen auf Materie zu legen die Böden, und ungewölbte Oerter nicht verstatten, die Lichter wohl und amsig auslöschen, und nicht etwann an die Better gehaͤngt, oder auf die Bettstaͤtte gesetzt wer¬ den, weilen daraus öftermalen große Unglück erfolgen. Bey diesen Puncten aber werden insonderheit ermahnet diejenige Bürger, und Innwohner, auch Handwerker, so zu ihrer Handierung große Feuer brennen müssen, als da seynd die Lederer, Brauer, Saifensieder, Weißgärber Bäcken, Färber, Hafner, dann die, so andern Leuten Brod backen; item die Hammer=Rohr= Kupfer= und Pfannenschmid, welchen sonderbar auferlegt wird, auf Die Feuerarbei¬ ter sollen auf ihr ihre Hammerdaͤcher, neben dem Rauchfang, ein etlich Ei¬ ren Dächern sich mer fassende Wasserboding mit 2. darbey befindenden jederzeit wohl mit Wasser ver= Schäffern beständig zu halten, auf Mitte des Dachs, und sehen. nebst der Wasserboding beederseits des Dachs, einen Gang

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