gerschaft genau und deutlich, auch mit Explicirung deroselben, von denen Zünften aber bey jeder derselben Zusammenkunft vorge¬ halten, und jener Magistratus, und jener Zunftmeister, so an Befolgung dessen saumig wäre, der erstere mit sechs Reichsthaler, der leztere aber mit zwey Reichsthaller Straff beleget; wie dann auch die von denen Magistratibus locorum der Handwerksordnung gemaͤß zu denen Zunft=Sessionen benannte Commissarii auf dessen genau¬ este Befolgung bey Vermeidung des nämlichen Poenfahls Acht zu tragen haben werden: Viertens: Wird jeder Burger, das geringste Haus gerechnet, wenigst drey Feueramper, einen Haggen, eine Leiter, eine Wasser¬ boding, oder wenigst 2. ziemliche Fässer, und eine Handspritzen sich an¬ zuschaffen haben; diese Bodingen aber sollen, in solang es die Kälte nicht verhindert jederzeit mit Wasser gefüllet, und somit zur Noth bereit seyn: damit aber die Requisita desto zahlreicher ange¬ schaft werden koͤnnen, solle Fünftens Bey Aufnehmung eines Burgers dahin angetra¬ gen werden, daß er nicht ehe zum Gelübd gelassen werde, bis er nicht mit diesen Requisiten wirklich versehen ist, oder, daß er sich mit denenselben dem nächst gesichert versehen werde, genugsame Cau¬ tion stelle. So solle auch Sechstens: Bey keiner Zunft ein Meister angenommen werden, der nicht einen ledernen Feueramper anschaffete, von diesen An¬ schaffenden sollen bey jeder Zunft wenigst zwölf Stuck aufbehalten, und von selber in guten Stand conversiret, die uͤbrige zu gemeiner Stadt übergeben, von diesen wohl aufgehoben, und wann sie genug versehen, von dem Ueberfluß denen ärmeren Bürgern, welche we¬ gen Abgang des Gelds, mit der Nachschaffung nicht auslangen kön¬ nen, succuriret werden, von denen Drächslern aber solle anstatt des Ampers ein Handspritzen, und von den Bindern ein kleine Wasser¬ boding oder Faß angeschaffet, und folgsam mit diesen letzteren be¬ auf gleiche den Gattungen, derer Feuerslöschungs=Requisiten, Art, wie mit denen ledernen Aempern verfahren werden: Sibentens: Sollen bey jeder Stadt aus dem Gremio Magi¬ stratuali zwey Rathsmänner als Feuer=Commissarii benennet, und H 2
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