Feuer=Ordnung 1774

Stadt Steyrerische 20 Die nächsten bey Decimo non am nächsten beym Feuer wohnhaft der Gefahr seyn seynd, die sollen von aller Aufwartung und Verrich¬ von diesen Ob= liegenheiten aus-tung befreyet, und entschuldiget seyn, indem sie mit genommen. Rettung und Versorgung ihrer eigenen Häuser genug¬ same Sorge zu tragen wissen werden. Damit nun aber all höchstschädliche Unordnung und Confusion in solch leidigen Begebenheiten verhütet werde, soll jeder allhiesiger Burger und Innwohner sei¬ nem Weib, Kindern, Lehrjung, und denen, so zur Re¬ tung nicht geschickt seynd, anbefehlen zu Haus zu blei= ben, anerwogen man öfters erfahren, daß die unnützen Unütze Zuschau¬Zuschauer bey Löschung des Feuers große Hindernuß er nicht zu ge= verursachet haben, wie man dann expresse darauf Acht dulden. haben werde, dergleichen untauglich- und nur zusehende Jung, oder Mägdchen abzutreiben. Sintemalen weit An andern Or=besser ist, wann dergleichen unnütze Leute zu Haus blei¬ ten der Feuers= ben, und bey entstehender Feuersbrunst die Hausväter gefahr vorzu= sogleich ämsigst besorgen, damit ohne Aufschub und Ver¬ bauen. züglichkeit die Fenster, Aufzüge und andere Oefnung auf denen Böden verwahret, das Wasser und anders Lösch=Instrument, auch ihre zu Haus bleibende Dienst= bothen auf die Boden und Dacher gebracht, das Flug¬ feuer wohl in Acht genommen, Leitern auf die Dacher angeleint, und so etwo Feuersflammen durch den Luft dahin gewährt wurden, sogleich mit Spritzen und auf¬ gießenden Wasser wiederum gelöschet werden; wann nun mit der Gnad Gottes das entstandene Feuer gänz¬ lich wiederum gedämpfet worden ist, so solle der Herr Was Hr. Ober feuer=Commissa-Oberviertelmeister, oder Oberfeuer=Commissarius ei= rius, oder Herr ne gute Anzahl Mannschaft auf das Ort, wo Feuer ge¬ Oberviertelmei= wesen, zur Wacht verordnen, und so lang allda verhar¬ ster finito incen dio weiters zuren lassen, bis daß keine Gefahr mehr vernünftigerweis beobachten habe zu besorgen ist, die Viertelmeister, Zech= und Fuhrmei¬ Jmgleichen die ster aber sorgfältig bedacht seyn, damit die Feueramper Zech= und Führ meister. Handspritzen, Leitern, Feuerhaggen, Wasserbodingen, und all anders wiederum an sein gehöriges Ort schleinig gebracht werden; da zum Fall sich hingegen etwann in einem andern ein Abgang, Verlurst, und Ruinirung bezeiget, so solle der Herr Oberfeuer=Commissarius alsogleich darob seyn, damit das Abgängige ersetzt, das Rui¬

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