Feuer=Ordnung. 19 ers zueilen, darmit retten helfen, alle Mühe, Fleiß versehen zu las= sen, und sich zu und Arbeit nach allen Kräften anwenden, damit sol=dem Feuer¬ schen zu verwen= ches gedämpfet, und all weitere Gefahr abgehindert den. werde. Die Drächsler, Decimo quinto haben gleichfalls die Drachsler Tischler, Glaser, Tischler, Glaser, Gürtler, und BirstenbindergesellenGürtler, u. Bir¬ stenbindergesel= ebenfalls von denen jeden in der Nahe sich befindlichen len haben an be= Viertelmeistern, und an jenen Orten, allwo die gro߬ nannten Orten pritzen aufbehalten werden, mit denen sich allda um die Hand¬ spritzen umzuse= verwahrten Handspritzen zu versehen, anmit dem Feue hen, und mit je= zuzueilen, und mit dieser Gattung der Löschinstrumenten nen ihre Ver¬ richtung zu ma= getreuliche Hülf zu leisten; hingegen sollen chen. Die Buchdru¬ Decimo sexto die Buchdrucker, Buchbinder, Weiß cker, Buchbin= gärber, Zeugmacher, Schniermacher, Kampelmacher, der Weißgär= Hafner und Huterergesellen mit Zureichung des Was=ber=Zeugmacher, Schniermacher, sers in allen Orten, wo es erforderlich, beschäftige Kampelmacher, seyn, und all mögliche Mühe und Fleiß anwenden; an=Hafner u. Hute= rergesellen seynd bey ist jedoch lediglich auf das Zureichen des Wassers ange= wiesen. Jeder Burge¬ Decimo septimo Jeder Burger besondersschuldi¬ ist besonders (der Allerhöchste wende gnädig solches Uebel ab) wan schuldig, zum eine Feuersgefahr entstehet, wenigst 1. oder 2. Dienst=Retten 1. oder 2. Dienstbothen bothen mit Feueraͤmpern oder Schaͤffern an das Ort der sogleich mit Feu= Gefahr zum Retten abzuschicken; wie dann erumpern, oder Schäffern abzu= schicken. Decimo octavo alle Bürger und Jnnwohner ins Alle Bürger v. Jun= wohner insgemein gemein, welche vermög dieser Ordnung nicht besonders, welche bishero nicht specialiter angewie= und specialiter angewiesen seynd, sobald ein Feuerlarsen seynd, haben sich Pflichtschuldigst allen men entstehet, ebenfalls mit Feuerämpern, Schäffern, Rettungsmitteln wil= und Handspritzen zu Hülf zu kommen, nachdrücklich lig, und sogleich zu unterziehen. verhalten, und hierzu verbunden werden. Nach ge= Was denen dämpftem Feuer, und weitern sicher gestellten Gefahr Handwerkern aber haben alle vorbenannte Handwerksgesellen, und nach gedämpf¬ tem Feuer zu Arbeitsleute, die Wasserämper, Spritzen und Schäffer, verrichten oblie= und all übrige Geräthschaft wiederum an sein gebüh=get. rendes Ort zuruck zu bringen. Welche Burger und Jnnwohner aber Deci¬ E 2
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2