Feuer=Ordnung 1774

Stadt Steyrerische 18 Auch im Spital, Duodecimo um die Gegend des Burgerspitals, Bruder= oder Bruder= oder sonder-Siechenhaus, und in der Nachbar¬ sonder=Siechen= haus anzuschla= schaft ein Feuersbrunst sich äußerte, solle mit einer allda gen. sich befindlichen Glocken ein Zeichen gegeben, und ange¬ Die Pfriendler schlagen werden. Die Pfriendler aber in diesen armen sollen zu Haus Häusern sollen beständig zu Haus verbleiben, und das bleiben. benöthigte Wasser auf die Böden mittragen helfen. Rauchfangkeh=Der Rauchfangkehrer rer soll dem Feu= Decimo tertio solle mit seinen Gesellen, bey Ver¬ er zueilen. meidung großer Straf, nach erst= angehörtem Anschlag¬ streich alsogleich zu dem Feuer sich begeben, wie nicht Jtem der Stadt=weniger der Stadtzimmer= oder Brunnmeister nach an¬ zimmermeister, gehörtem Feuerzeichen alsogleich in dem Wasserthurn die neben Maurer, und Zimmerleu=Fenster vermachen, und wenigstens 2. Zimmergesellen ten. zur Vorsorge allda lassen; nachdeme aber sie, neben de¬ nen andern Maurern und Zimmermeistern, sammt ihren Leuten, die insgemein allhier wohnen, oder in der Ar¬ beit sich befinden, bey sonst erfolgender Leibsstraf, sich befleissen die ersten zu seyn, zu dem entstandenen Feuer zu eilen, ihre Hacken, Brecheisen, und andern benö= thigten Feuerrettungszeug mit sich nehmen, und ganz willig nach Ordnung und Anstalt des darbey sich befin= denden Oberherrnviertelmeisters, oder aber Feuers¬ Commissarii und der hierzu deputirten Rathsmitglie¬ dern gebrauchen; und damit von Gemauern, oder Da¬ chern denenjenigen, so zum Loͤschen beordert, kein Scha¬ den zugezogen werde, die nächst angelegene Häuser auch von der Feuersglut befreyet bleiben, allen möglichsten Fleiß anwenden sollen. Doch haben die Herren Feuer¬ Die Dächer oh= Commissarii auch dahin zu sehen, damit die Daͤcher oh¬ ne Noth nicht ne Noth nicht abgeschlagen, die Ziegel, Schindel und abzubrechen. Latten herunter geworfen, und hierdurch die zum Löschen bestellten Personen verhindert, oder gar beschädiget werden. Die Feilhauer, Decimo quarto, was aber die uͤbrig annoch unbe¬ Scheermesserer namst= und nicht schon eingetheilte Handwerkszunften Scheerschmid, Leitschlosser, betrift, so sollen die Feilhauer, Scheermesserer, Scheer¬ Aalschmid, und schmid, Lettschlosser, Aalschmid, Zweckschmid sich von Zweckschmid ha= ben sich bey de denen in der Nahe gelegenen Viertelmeistern, oder wo nen Viertelmei= einige derley anzutreffen, mit Feuerampern versehen, stern mit Feuer nit selben ungesaumt an das Ort des entstandenen Feu¬ impern sogleich ers

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