Feuer=Ordnung. 17 Sofern aber Nono ein entstandenes Feuer nicht an Straf des Feu= gezeiget, sondern vertuschet werden wollen, wordurch er verhalters. der Nachbarschaft Schaden verursachet worden ist, der¬ selbe Verhalter solle, nach Gelegenheit deren Umstän¬ den, entweder am Leib, oder Gut ohnverschont, und ohne Ansehen gestraft werden. Dann wirdet hiemit Decimo den Kanzley verwandten, Was die Kanz= ley verwandten, Registratori, Cassa-Verwaltern, und Steuereinneh= Cassa=Verwal= mern, Steuerdiener, auch des Raith=Collegii Vor=ter und Steuer= einnehmer zu ob¬ selb¬ steher, und beeden Rathsdienern anbefohlen, daß serviren. ge sich auf vernommenes Feuerzeichen sogleich auf das Rathhaus verfügen, daselbsten die Schriften, Rechnun= gen, und die Cassa auf gute vom Feuer verwahrte Oer¬ ter salviren, auch allda so lang verbleiben sollen, als lang die Feuersgefahr anhaltet, allwohin auch Herr ordinari Stadtrichter (so er anderst vor Unpäßlichkeit im Stande) oder der Angesetzte neben 4. äußern Raths¬ freunden, die hierzu benennt werden, ohnnachläßlich er¬ scheinen sollen, dem Feuer zueilen, die Leute zur Re¬ tung, damit sie fleißig retten, und löschen helfen, an¬ treiben, auch sonsten allenthalben gute Anstalten machen, was zur baldiger Rett= und Löschung erforderlich; und sofern die Bürger, und ledige Handwerksgesellen nicht ihre Schuldigkeit zeigeten, und Gehorsam leisten woll= ten, selbe auch durch die commandirte Burgerschaft darzu zu vermögen; es sollen auch th¬ Undecimo auf dem Pfarrthurn, und Tabor zwey Auf den Pfarr= thurn und Ta= Bürger abgeordnet werden, damit sie neben dem Thur bor zwey Bür= nermeister und Taborwachter fleißig auf das Feuer Ob=ger abzuordnen. sicht tragen; und sofern sich ein neues Feuer an 2. oder 3. Orten zeigte, solches alsogleich Herrn Burgermei= ster, und Herrn Stadtrichter anzeigen. Die Pfarrkir= Dem Stadtpfarrmeßner, und denen Musikanten lie chenbediente sol= get auch ob, ihre Schuldigkeit zu zeigen, welche sich, nach len auf die Kir¬ angehörtem Anschlagzeichen, in die Sacristey zu bege=chensachen fleißi= ge Obsorge ha= ben, und allda den Kirchen=Ornat wohl versorgen ben. Auf den Pfarr= len. Auf den Pfarrthurn sollen auch Bodingen gesetzt thurn Wasserbo= und mit Wasser angefüllet, und hierzu 6. Aemper und dingen zu brin= 2. Handspritzen angeschaft, die Fenster im Thurn wohlgen. vermacht, um hiemit von denen Glocken alle Gefahr ab¬ zuwenden; und zum Fall Duode-
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