Stadt Steyrerische 14 Der Taborwach= Secundo mit dem Taborwachter, welcher re= ter ist von Herrn Herrn Oberviertelmeister im Steyrdorf zu instrui¬ Oberviertelmei= ster zu instruiren. ren, und seiner Obliegenheit äufigst zu ermitten ist; wann nun Tertio Die Leute zur Rettung der entster Feuersbrunst sich in loco eingefunden, solle neben¬ lichster anwendender Mühe zur Dampf¬ Lösch des Feuers auch auf das Flugfeuer, sonderlich nach der Auf das Flug¬ Gegend, dahin die Luft gehet, fleißig achtgeben werden feuer achtzu ha= ben. damit, wann etwo ein neues Feuer in oder vor der S. ausgieng, sodann alsobald wieder von neuem nacher Unterschied der Ort angeschlagen, das Zeichen gehen, und also darmit continuiret werde; beynebens wieder Wie viel Stoß on Quarto dem Thurnermeister ernstlich aufgetragen, von dem Thur= t nermeister, oder daß selber auf dem Pfarrthurn bey Tag als Nacht das seinen Leuten au gewöhnliche Feuerzeichen mit der Trompeten, und wann dem Pfarrthur das Feuer in der Stadt, 6. im Steyrdorf 4. im Enns¬ zu geben. Wann das Feu= dorf aber drey Stöß jedesmal geben, und absonderlich er in der Stadt sechs, im Steyr beym Tag durch seine hierzu bestimmte Leute, zu jeder dorf vier im Zeit und Stund in der Stadt und Vorstädten amt¬ dorf die¬ sehen lassen solle, ob nicht einige Anzeig vom Feuer Stöß. Der Thurn¬ sich bezeiget, sodann alsobald die oben benennte An= wachter solle schlagszeichen bey dem Tag, gleiches der Thurnwachter fleißige Obsich tragen. bey der Nacht zu observiren schuldig ist, thun lassen sol¬ Der Thurner¬ le, und solches zwar bey großer Straf, auch Verlierung meister solle den seines Dienst, womit ihme Thurnermeister zugleich Ma¬ Pfarr=Kirchen= thurn niemalen gistratlich anbefohlen wirdet, den Pfarr= oder Kirchen¬ ohne seiner Leu= thurn niemals ohne einigen seiner Leute frey stehen zu lassen. lassen, damit nicht bey entstehender Feuersgefahr die ge= wöhnliche Zeichen allzuspat gegeben, dardurch große Ge¬ fahr verursacht, und ihme Thurnermeister derowegen eine große Schuld beygemessen werden möge. Quinto, sofern aber (welches der Allerhöchste gnä= Wann zugleich dig abwenden wolle) zugleich in der Stadt oder Vor¬ in der Stadt u. städten Feuer entstehen sollte, oder nach erstem Feuer Vorstadt, oder beeden Vorstäd= es seye, in welchem Ort es wolle) 2. oder 3. Feuer sich ten Feuer, ent stund, solle nebst zeigeten, so solle man sodann auch auf der Schelln in dem der großen Glo= Kirchthurn, nebst der großen Glocken, die gewöhnliche cken auf die Schelln ange= Anschlagstreich 1= 2= oder dreymalen vornehmen, um die schlagen werden hiermit in Reservo stehende Burgerschaft, und Hand¬ men und werksgesellen ermahnen, mit ihren Feuer an=
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