Feuer=Ordnung 1749

Feuer=Ordnung. ben sollen / und indeme die Burgerschaft im Steyrdorff an= traget / ein neue Feuer=Spritzen von dortiger Gemein anzu¬Die Steyrdorf= fer=Spritzen sol= schaffen / als solle selbige unter dem Thor der Sierninger= le unter dem Gassen aufbehalten / und von Herrn Ober=Viertlmaister Sierninger¬ in Steyrdorff mit denen hierzu gehörigen Leuthen verse=Thor seyn. hen / und nutzlich angewendet werden / und ob zwar dem Die Fliegenschi= Fliegenschützen und andern Burgern / so Roß halten / oblitzen, und jenige Burger, so mit get / mit ihren Rossen nach gehörten Feuer=Anschlagen oder Pferden verse= bey sich ergebenden Auflauff und Ausruffen eines Feuer¬hen, sollen also= gleich Wasser ad alsogleich zu denen Feuer=Spritzen mit ihren Rossen / zu= locum incendii zueilen / und auf das Ort / allwo die Spritzen aufbehalten wie auch die Feuer=Spritzen werden / ohne Anstand sich zu begeben / ihre Schuldigkei= dahin bringen. und Burgerliche Pflicht erfordert / so solle doch dem jeni= gen / welcher zum erstenmal mit seinen Rossen bey einer Feuer=Spritzen sich einfindet / und das Wasser beybringt / deren Beloh= zur Erkanntlichkeit seines Fleiß 2. Gulden / dem anderten nung. 1. Gulden / dem dritten und jeder der hierbey mit sei= nen Rossen dienet 45. Kr. gericht werden. Was die Vas= Die Vaszieher / Nachtwachter und Tagwercker aber zieher Nacht= sollen nach vernommenen Anschlags=Zeichen alsogleichwachter und an das Ort / wo die Spritzen aufbehalten werden / sich so Tagwercker verrichten. gewiß begeben / als ansonst der jenige Vaszieher und Nachtwachter um 1. Gulden / der Tagwercker aber um 30. Kr. / oder mit Arrest bestraffet wurde / und zumalen in dergleichen leydigen Begebenheiten höchst nöthig ist / daß jeder Burger bey entstandener Feuers=Gefahr vor der Burger= seinem Haus ein Vas oder Wannen mit Wasser angefühl=solle in einer Feuers=Brunst= ter stellet / als würdet solches jedem insonderheit anbefoh= Zeit vor seinem len / deme auch jedwederer gehorsamlich nachzuleben und Haus ein ange¬ fühltes grosses Vollzug zu leisten schuldig. Wasser=Ge= Was nun für Feuer=Läitern / Feuer=Häggen / Wasser= schirr haben. Bodingen / und Schäffer / Feuer=Aemper und Hand= Feuer=Spritzen in= und vor der Stadt zu unterhalten seyn / gibt die hierzu gemacht à parte Anmerckung. Wie man sich zu verhalten, wann sich in der Stadt / beeden Vorstädten / auch ausser derselben und im Wiser=Feld, Aichet, oder bey der Steyr würcklich Feuer ereig¬ nen und entstehen wurde. Rimò solle sowohl der Thurnermaister als die Wachter Was der Thur= im Pfarr=Thurn / der Tabor=Wachter bey ihrem Aufnermeister, nahm

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