Feuer=Ordnung 1749

6 Stadt=Steyrerische Der Färber Eilftens / die Färber nicht unterstehen / ihren Farb=Zeug Farb=Zeug. als Holtz / Kräuter / und Schatten auf ihren Boden zu dorren / oder aufzubehalten noch weniger aber ihre Fürfleck oder andere Leinwath vor denen Ofen=Löchern zu drück= nen aufhencken / bey Straff 6. Reichs=Thaler so sollen auch Das Maltz wo Zwölftens / die Bräuer ihre Maltz unter gewölbten solches zu dör¬ ren. Oerter dorren / und hierzu nicht liederlich= und betrunckene Bräu=Knecht stellen / auch ihre Bier=Vässer auf freyer Strassen oder in einem Hof / nicht aber in dem Haus na¬ Wo die Bier hend bey denen Scheitern / Schatten / oder anderen Feuer= Vas auszufangenden Materi, picken und ausbrennen / um hierdurch cken. nicht ihnen und denen Benachbarten / den grösten Scha= den zu verursachen / ja so gar die gesamte Burgerschaft in die gröste Feuers=Gefahr zu setzen / und dises bey Straff 6. Reichs=Thaler Pön / ingleichen sollen. Dreyzehendens / die Würth und Gastgeben / auch alle die Pferd halten oder auch einstellen lassen in ihren In Ställen Ställen Blindfällen / die Liechter darein zu stellen / verferti= dem Liecht Blindfällen gen / anbey blecherne oder andere gut versicherte Laternen machen. ihnen dahin beyschaffen / und ihre Stall gewölben lassen / auch keinen Fuhrmann / Kutscher / Stallknecht oder an= dern Taback in denen Staͤllen zu rauchen verstatten / und zwar so wenig / als im widrigen man auf Erfahrung so= wohl den Burger als den Haus=Knecht und Fuhrmann mit scharffer Straff belegen wuͤrde / so wird auch hiemit Vierzehendens / denen Handels=Leuthen / und all anderen / welche Pulver / Bech / Salliter / Swefel / Oel / Wo Pulver Oel, aufzubehal=Terpentin / Schmaltz / Haar / Hannff / und dergleichen ten. leicht fangende Materien haben / wird bey ohnnachläßli= cher Straff per 6. Reichs=Thaler anbefohlen, solche an wohl verwahrten Orten / wohin nicht leicht ein Feuer oder Liecht kommen kan / behutsam aufzubehalten / und zu ver= wahren; ingleichen wird Fünfzehendens bey erst gesetzter Straff der 6. Reichs=Thaler allen und jeden / inner der Stadt=Maur Kein Brenn auch in andern Gassen neben denen Häusern / weder Brenn= Holtz nen Gässen zu noch anders Holtz zu legen / und dises aus denen jedwedern legen. noch alhier in frischen Angedencken leyder obschwebenden Ursachen / welches Brenn=Holtz= oder Schatten=Legung Auch nicht auf auch auf alle Böden und gewölbte Oerter bey Straff die Böden ernstlich inhibiert würdet / weiters und bringen. Sech¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2