Stadt=Steyrerische Was für Vor¬ alle Abend fleissig= und gar embsige Sorg tragen / und zuse= sichtigkeit wegen hen / ob nicht etwann ein Glüendes darunter eingeführt des kleinen neu¬ lifferenden Koll worden / es wird auch mit Nichten gestattet / daß auf Bö= zu gebrauchen. den / Kollen oder Aschen gebracht / noch auch aldort oder Auf die Böden kein Koll, oder in Stallungen / oder anderen dergleichen Orten Taback Aschen zu brin¬ gerauchet werde / und zwar bey ohnausbleiblicher Geld= gen. Aldort, wie in oder Leibs=Straff / wie nicht weniger die Thorwarter bey Stallen kein Entsetzung ihrer Dienst / oder auf schärffere Weis / inglei= Taback zu rau chen die Nachtwachter fleissigst achtgeben sollen / damit chen. Die Thor= und über die Brücken keine glüende Kollen getragen / weder Nachtwachter darüber auch in= und in denen Vor=Städten kein Taback haben wegen der glüenden Kollen gerauchet oder angefeuret / noch mit brennenden Spänen und Taback= Rauchung acht gegangen werde. Es werden anbey Sibendens nochmalens alle Burger und Jnwohner / zu geben. und ein jeder insonders auf das ernstliche vermahnet / sich möglich ist zu befleissen alle Abend nachzusehen / damit das Jeder Burger Feuer in sein gehöriges Ort fleissig (und nicht obenhin solle in seinen nachlässig eingeschiert / und verwahret werde / sonderbar Haus fleissig au Liecht und Feuer aber Winters=Zeit sorgfältig zuzusehen / damit bey Hai= obacht tragen. tzung der Oefen und Zimmer durch die manchmal lieder¬ liche Dienstbothen durch überhäuftes Einhaitzen kein Feur oder Unglück entstehet / noch weniger zu denen Ofen=Loche= Zu denen Ofen ren Scheiter / Holtz / Stroh / oder andere Feuer=fangende Löchern kein Holtz, Stroh, Materien anlegen / absonderlich die unzulässige und oben oder andere schon verbottene Aufbehalt / und Tragung des Aschen auf Feuer=fangende Materie zu legen die Böden / und ungewölbte Oerter nicht verstatten / die Liechter wohl und embsig auslöschen / und nicht etwann an die Bether gehängt / oder auf die Bethstätte gesetzet wer¬ den / weilen daraus öftermalen grosse Unglück erfolgen. Bey disen Puncten aber werden insonderheit ermahnet die jenige Burger / und Jnnwohner / auch Handwercker / so zu ihrer Handierung grosse Feuer brennen müssen / als da seynd die Lederer / Bräuer / Saifensieder / Weißgärber, Becken / Färber / Hafner / dann die so anderen Leuthen Brod backen / item die Hammer=Rohr=Kupfer= und Pfannen=Schmid / welchen sonderbar auferlegt wird / auf Die Feuer=Ar= ihre Hammer=Dächer / neben dem Rauchfang ein etlich Ei= beiter sollen auf ihre Dächern sich mer fassende Wasser=Boding mit 2. darbey befindenden jederzeit wohl mit Wasser ver=Schäffern beständig zu halten / auf Mitte des Dachs / und sehen. nebst der Wasser=Boding beederseits des Dachs / einen Gang zu machen / damit man jedesmal auf Laitern hierzu füg¬
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